3. Breitband-Förderverfahren (Förderprozess ab 2020) - aufgehoben!
Förderverfahren des Freistaates Bayern – Breitbandrichtline (BdR) vom 10.07.2014, geändert durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2019)
Der Freistaaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höhere Upload-Geschwindigkeiten an, als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung zur Verfügung stehen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).
Die Gemeinde Grabenstätt will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten.
Schritt 1: Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Die Gemeinde Grabenstätt hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Schritt 2: Markterkundung – Bekanntmachung
Die Gemeinde Grabenstätt führt eine Markterkundung im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) durch. Die Anfrage zur Markterkundung wird mit nachfolgendem Link zum Download bereitgestellt:
Schritt 3: Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Grabenstätt hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR – durchgeführt. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Schritt 4: Auswahlverfahren
Die Gemeinde Grabenstätt führt ein Auswahlverfahren (einstufig) zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.
Die Unterlagen zur Bekanntmachung werden mit nachfolgenden Dokumenten bereitgestellt:
- Download: Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig (Stand 22.06.2020)
- Download: Karte „Vorläufiges Erschließungsgebiet“ (Stand 22.06.2020)
- Die Adressliste kann beim Breitbandpaten angefordert werden.
Achtung – Verlängerung der Abgabefrist!
Bitte reichen Sie Ihr Angebot bis zum Dienstag, den 11.08.2020, 14.00 Uhr, ein!
Bitte beachten! – Richtigstellung zu Ziffer 4 der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren:
Auf eine Losbildung wird verzichtet!
Die vorläufigen Erschließungsgebiete gelten unverändert (siehe Karte vom 22.06.2020).
Das Verfahren wurde aufgehoben!