Wasserversorgung
Erfahren Sie hier mehr über die Wasserversorgung in Grabenstätt.
Schutzgebietsverordnung für den Brunnen "Eggerhauser Holz"
Verordnung des Landratsamtes Traunstein über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Grabenstätt zum Schutz des Brunnens "Eggerhauser Holz" für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Grabenstätt vom 29.05.2024 (Bekanntmachung vom 20.09.2024, in Kraft seit 21.09.2024)
(externer Link zum Amtsblatt des Landkreises Traunstein)
Trinkwasseranalysen
Seit dem 13.05.2015 erfolgt ein Mischbetrieb mit dem Wasserbeschaffungsverband Grabenstätt.
Prüfberichte "Wasserversorgung Marwang" (PDF-Download)
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Nitratgehalt (mtl. Messintervall)
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Trinkwasserproben nach TrinkwV / EÜV
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Prüfberichte Rohwasser Brunnen „Eggerhauser Holz” sowie Sonderuntersuchungen nach TrinkwV / EÜV
Hinweis an alle Hausbesitzer, Planer und Installateure zur Auswahl des Rohrmateriales für die Hausinstallation
Die Anforderungen, die aus korrosionschemischer Sicht an das Grabenstätter Trinkwasser gestellt werden, sind an und für sich erfüllt. Es sind nur für Trinkwasser zugelassene Werkstoffe (z. B. mit DIN/DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen) zu verwenden. Natur- bzw. bodenbedingt sind seit Erscheinen des Teils 6 der DIN 50930 im August 2001 in Bezug auf den Parameter Basekapazität bis pH 8,2 nicht alle Anforderungen einzuhalten. Deshalb muss bei der Werkstoffauswahl berücksichtigt werden, dass bei neuen Installationen verzinkte Werkstoffe nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Als Alternativwerkstoffe stehen Edelstahl und Kunststoff zur Verfügung.
Wir raten deshalb grundsätzlich von der Verwendung feuerverzinkter Stahlrohre als Werkstoff für die Hausinstallation ab! Korrosionsprobleme kann es auch bei bestimmten Wärmetauschertypen geben. Wenden Sie sich zu diesen Themen an einen Fachbetrieb oder an ein Fachbüro.