Wasserschutzgebiet Eggerhauser Holz (Online-Konsultation)
Landratsamt Traunstein
4.16-6420.01-170007
Wasserrecht;
Neufestsetzung eines Wasserschutzgebiets für den Brunnen „Eggerhauser Holz“ in der Gemeinde Grabenstätt zur öffentlichen Wasserversorgung in der Gemeinde Grabenstätt und Teilen der Gemeinde Chieming;
Begünstigter: Gemeinde Grabenstätt, Schloßstr. 15, 83355 Grabenstätt;
Hier: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Bekanntmachung des Landratsamtes Traunstein
Die Gemeinde Grabenstätt betreibt auf ihrem Gemeindegebiet zur öffentlichen Wasserversorgung in der Gemeinde Grabenstätt und in Teilen der Gemeinde Chieming den Brunnen „Eggerhauser Holz“. Für diese öffentliche Wasserversorgung ist bisher kein Wasserschutzgebiet festgesetzt.
Das Landratsamt Traunstein führt nun ein Verfahren zur Erstfestsetzung eines Wasserschutzgebiets für den Brunnen „Eggerhauser Holz“ durch.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Fachstellen sowie Einwendungen von Privatpersonen vorgebracht.
Anstelle eines Erörterungstermins wird das Landratsamt Traunstein zur Erörterung der Bedenken und Anregungen (Einwendungen), die im oben genannten wasserrechtlichen Verfahren rechtzeitig erhoben wurden, sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 - 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchführen.
Der zu behandelnde Sachverhalt wird in Form einer Zusammenfassung der vorgebrachten Äußerungen mit jeweiliger Stellungnahme des Antragstellers und der Behörden hierzu in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich zum 27.12.2023 passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitgestellt. Ebenso sind die Antragsunterlagen nochmals einsehbar. Des Weiteren ist das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein erstellte amtliche wasserrechtliche Gutachten einsehbar.
Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.
Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 30.11.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).
Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich zum 27.12.2023 per E-Mail unter sg4.16@traunstein.bayern oder schriftlich beim Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, Kernstr. 4, 83278 Traunstein, zu den bereitgestellten Informationen zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch die Einleitung berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten bei der Onlinekonsultation ist gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/wasserrecht-und-bodenschutz (Rubrik „Links“).
Traunstein, den 09.11.2023
Landratsamt Traunstein
gez. Christian Nebl
Abteilungsleiter
Wasserversorgungen
Trinkwasseranalysen
Seit dem 13.05.2015 erfolgt ein Mischbetrieb mit dem Wasserbeschaffungsverband Grabenstätt.
Prüfberichte "Wasserversorgung Marwang" (PDF-Download)
Hinweis an alle Hausbesitzer, Planer und Installateure zur Auswahl des Rohrmateriales für die Hausinstallation
Die Anforderungen, die aus korrosionschemischer Sicht an das Grabenstätter Trinkwasser gestellt werden, sind an und für sich erfüllt. Es sind nur für Trinkwasser zugelassene Werkstoffe (z. B. mit DIN/DVGW- oder DVGW-Prüfzeichen) zu verwenden. Natur- bzw. bodenbedingt sind seit Erscheinen des Teils 6 der DIN 50930 im August 2001 in Bezug auf den Parameter Basekapazität bis pH 8,2 nicht alle Anforderungen einzuhalten. Deshalb muss bei der Werkstoffauswahl berücksichtigt werden, dass bei neuen Installationen verzinkte Werkstoffe nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Als Alternativwerkstoffe stehen Edelstahl und Kunststoff zur Verfügung.
Wir raten deshalb grundsätzlich von der Verwendung feuerverzinkter Stahlrohre als Werkstoff für die Hausinstallation ab! Korrosionsprobleme kann es auch bei bestimmten Wärmetauschertypen geben. Wenden Sie sich zu diesen Themen an einen Fachbetrieb oder an ein Fachbüro.