Tüttensee
Leicht versteckt, inmitten eines Waldes zwischen Grabenstätt und Vachendorf, liegt der idyllische Tüttensee. Im Sommer erwärmt sich der See sehr rasch und bietet Badefreuden oft bereits ab Mai.
Tüttensee Seebad
Das entgeltpflichtige, privat betriebene „Tüttensee Seebad“ lädt Sie ein, die Sonne zu genießen und den Alltag zu vergessen.
Schwimmen zu den Badeinseln reicht Ihnen nicht aus, Sie möchten sich noch anderweitig sportlich betätigen? Dann leihen Sie sich doch ein Surfbrett aus und erkunden Sie den See von „oben“, oder spielen Sie mit Freunden eine Runde Beachvolleyball!
Sonnenanbeter können ihr Handtuch auf Teak-Holz-Liegen ausbreiten oder die Sonne auf einer der beiden Schwimminseln genießen.
Für das leibliche Wohl zwischendurch sorgt ein kleiner aber feiner Kiosk. Sie möchten nach dem Baden noch eine ausgiebige Mahlzeit zu sich nehmen? Dann besuchen Sie das direkt am Ufer befindlichen Restaurant mit seiner 400 m² großen Seeterrasse!
Badeplatz am Südufer
Unweit des Seebades befindet sich am Südufer ein Badeplatz, der allen Erholungssuchenden unentgeltlich zur Verfügung steht. Dort befindet sich auch ein abgetrennter Nichtschwimmerbereich. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diesen Badeplatz inklusive des Nichtschwimmerbereichs keine Bade-/Wasseraufsicht vorgehalten wird! Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Sicherheitshinweise!
Badeplatz am Nordufer
Auf dem Gelände „Tüttensee Nordufer“ steht ein öffentlicher Badeplatz der Gemeinde Grabenstätt mit Erholungsmöglichkeiten in der „freien Natur“ zur Verfügung. Das Baden und die Nutzung des Geländes sind in den Grenzen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen unentgeltlich erlaubt. Die rechtliche Gestattung beinhaltet aber nicht die uneingeschränkte und vor allem gefahrlose Eignung des Badeplatzes zur Erholung und zum Baden. Beachten Sie deshalb unbedingt die folgenden Sicherheitshinweise!
Um den Badeplatz erhalten zu können, müssen sich die Besucher des Badeplatzes naturverträglich, gemeinverträglich und eigentumsverträglich verhalten. Auf die Hausordnung sowie auf die Landschaftsschutzverordnung „Tüttensee“ wird verwiesen.
Auf dem Gelände des Badeplatzes, insbesondere in den Stegbereichen und auf den dortigen Zuwegen, ist das Mitführen von Hunden von Mai bis September nicht gestattet. Auf dem vorbeiführenden Tüttenseerundweg ist das Mitführen von angeleinten Hunden erlaubt.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!