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Grabenstätt früher

Der Ort Grabenstätt im Jahre 1957
Der Ort Erlstätt im Jahre 1930

Erstmalig urkundlich erwähnt wird Grabenstätt am 08. Juni 959 in einer Urkunde von König Otto dem Großen in Salzburg.

Der Raum um Grabenstätt wird zu Beginn des 10. Jahrhunderts als „comitatus Teginberti“ (Grafschaft des Reginbert) geführt. Dieser Verwaltungsbereich umfasste im wesentlichen altbesiedeltes Land. Grabenstätt, das zunächst salzburgerisches Urbar war, gelangte im Jahre 1275 an Bayern zurück. Das Gebiet blieb zwar salzburgerisches Urbar, aber gerichtlich und landeshoheitlich fiel es Bayern zu. Aus Grabenstätt wurde eine ungeschlossene Hofmark.

Vor über 1200 Jahren taucht der Name Erlstätt zum ersten Mal im Licht der Geschichte auf.

788 ließ Bischof Arn(o) von Salzburg durch den Diakon Benedikt ein Verzeichnis seines Besitzes zusammenstellen, um sich diesen Besitz durch Karl den Großen bestätigen zu lassen. Die Besitzaufnahme begann wohl 788, lag aber erst 790 in Reinschrift vor.

Diese berühmte Urkunde „Notitia Arnonis“, wird in Salzburg in Form einer Abschrift aus dem 12. Jahrhundert verwahrt und stellt die Geburtsurkunde für eine Reihe von Orten im Chiemgau, in Oberbayern, in Salzburg und Tirol dar. Dort heißt es: „Ad Erlastedi ecclesia cum territorio“. Aus dem Lateinischen übersetzt: „In Erlstätt eine Kirche mit Grundbesitz“.

Auszug aus der Ortschronik „1200 Jahre Erlstätt“ (erhältlich im Rathaus)

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