Erstmalig urkundlich erwähnt wird Grabenstätt am 08. Juni 959 in einer Urkunde von König Otto dem Großen in Salzburg.
Der Raum um Grabenstätt wird zu Beginn des 10. Jahrhunderts als „comitatus Teginberti“ (Grafschaft des Reginbert) geführt. Dieser Verwaltungsbereich umfasste im wesentlichen altbesiedeltes Land. Grabenstätt, das zunächst salzburgerisches Urbar war, gelangte im Jahre 1275 an Bayern zurück. Das Gebiet blieb zwar salzburgerisches Urbar, aber gerichtlich und landeshoheitlich fiel es Bayern zu. Aus Grabenstätt wurde eine ungeschlossene Hofmark.