Europawahl 2024
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Danke!
Wir bedanken uns bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern, die die Gemeinde bei der ordnungsmäßen Durchführung der Europawahl 2024 unterstützt haben! Ohne Sie wäre dies nicht möglich gewesen. Das Ehrenamt des Wahlhelfers bringt eine große Verantwortung mit sich, die Sie alle überragend gemeistert haben. Wir hoffen sehr, dass wir auch bei zukünftigen Wahlen wieder auf Sie zählen dürfen.
Ein weiterer Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihrer Stimmabgabe aktiv an der Wahl beteiligt haben und damit an der Zukunft Europas mitwirken und diese mitgestalten.
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Ergebnisse der Europawahl 2024
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Wahlbekanntmachung
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
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Informationen zur Briefwahl
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!
Wer kann per Briefwahl wählen?
Wie der unten anstehenden Bekanntmachung zu entnehmen ist, kann jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Hierzu ist ein „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ notwendig. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die Erteilung eines Wahlscheines kann ab sofort schriftlich (z.B. durch Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder mündlich (persönlich) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (Fax-Nr. 08661/9887-40) oder E-Mail (briefwahl@grabenstaett.de) als gewahrt. Im Bürgerservice-Portal steht auch eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske zur Verfügung.
Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht zulässig. Mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen konnte am 13.05.2024 begonnen werden.
Der Wahlberechtigte muss seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine vollständige Wohnanschrift angeben. Wahlberechtigte Personen mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt oder für diesen die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.Wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Für die Wahlberechtigten unserer Gemeinde sind die schriftlichen Anträge (s.o.) an die Gemeinde Grabenstätt (Einwohnermeldeamt), Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt, zu adressieren.Wann und wie werden die Briefwahlunterlagen von der Gemeinde ausgegeben?
Eingehende Briefwahlanträge werden nach ihrem Eingang abgearbeitet. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend an die vom Wahlberechtigten angegebene Zustelladresse versandt. Bei persönlicher Vorsprache können die Briefwahlunterlagen in der Regel auch gleich mitgenommen werden.Wann müssen Wahlbriefe wieder an die Gemeinde zurückgesandt werden?
Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde) spätestens am Wahlsonntag (09. Juni 2024) bis 18.00 Uhr eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde) abgeben bzw. abgeben lassen.
Die Stimmabgabe per Briefwahl sollte deshalb sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief umgehend wieder an die Gemeinde abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde ab, so kann er seine Stimme auch gleich im Rathaus in einem unbeobachteten Berreich abgeben.Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.Telefonische Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661 9887-29 oder -30.
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Informationen zum Stimmzettel zur Europawahl 2024 für den Freistaat Bayern
Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern stellt auf seiner Internetseite detaillierte Informationen zum Stimmzettel zur Europawahl 2024 zur Verfügung. Es handelt sich dabei um allgemeine Hinweise sowie weitergehende Informationen über Besonderheiten, die an den Stimmzetteln auftreten können.
Desweiteren kann ein Muster des Stimmzettels eingesehen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
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Information für Unionsbürger
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Antragsformular sowie ein Markblatt dazu erhalten Sie auf der website der Bundeswahlleiterin oder bei der Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme stehen Ihnen in allen Amtssprachen der EU auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verfügung.
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Wahlhelferaufruf
Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Europawahl statt. Für die Wahlabwicklung während des Tages und zur Ermittlung des Ergebnisses am Abend werden in den 3 Urnenwahl- und den 2 Briefwahlbezirken wieder viele fleißige Hände benötigt. Die Mitglieder in den jeweiligen Wahlvorständen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden aus dem Kreis der örtlichen Wahlberechtigten formell berufen. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde haben bereits bei zurückliegenden Wahlen und Abstimmungen durch ihre Mitarbeit ein hohes Maß an staatsbürgerlichem Engagement gezeigt. Hierfür wollen wir uns recht herzlich bedanken! Die Gemeinde möchte mit diesem öffentlichen Aufruf gleichwohl Bürgerinnen und Bürger gewinnen, welche sich eine Mitarbeit aus eigenem Antrieb heraus vorstellen können.
Für die Tätigkeit brauchen keine besonderen Vorkenntnisse mitgebracht werden. Auch junge Leute könnten dadurch erstmals ein Ehrenamt bekleiden und bei der Durchführung einer Wahl wertvolle Unterstützung leisten und Erfahrung sammeln. Bisher wurde hierfür die Volljährigkeit vorausgesetzt. Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter auf 16 herabgesetzt, weshalb erstmals Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als ehrenamtliche Wahlhelfer mitwirken können.
Aufgabe ist es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und am Abend das Ergebnis im jeweiligen Stimmbezirk zu ermitteln. Zur Vorbereitung findet einige Tage zuvor eine kurze Wahleinweisung statt. Der ehrenamtliche Dienst wird am Wahltag aufgeteilt (wahlweise vormittags oder nachmittags). Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Zwischen 19.00 und 20.00 Uhr werden die Auszählarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein.
Übrigens: Jedes Wahlvorstandsmitglied bekommt für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,- €. Bei Bedarf werden auch Bestätigungen für die Mitarbeit ausgestellt, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Wenn Sie die Gemeinde durch Ihre aktive Mitarbeit unterstützen wollen oder Fragen zum Wahlhelferdienst haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt bei der Gemeinde Grabenstätt, Frau Grünbauer oder Herrn Lex, Tel. 08661/9887-0 oder -12, oder per eMail an: wahlamt@grabenstaett.de.
Sie können sich auch gleich hier anmelden, wenn Sie uns bei der Wahl unterstützen möchten.