Bundestagswahl 2025
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Verlängerte Öffnungszeiten
Für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen werden die Öffnungszeiten im Zeitraum vom 03.02.2025 – 21.02.2025 wiefolgt ausgeweitet:
Mo. – Mi. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, am Samstag, den 08.02.2025, von 09:00 ‑ 12:00 Uhr die Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggf. gleich vor Ort im Rathaus zu wählen.
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
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Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gem. § 32 Bundeswahlordnung
Die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gem. § 32 Bundeswahlordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Traunstein vom 03.01.2025 bekanntgemacht.
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Informationen zur Briefwahl
Wer kann per Briefwahl wählen?
Wie der unten anstehenden Bekanntmachung zu entnehmen ist, kann jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Hierzu ist ein „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ notwendig. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die Erteilung eines Wahlscheines kann etwa ab Mitte/Ende Januar schriftlich (z.B. durch Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder mündlich (persönlich) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (Fax-Nr. 08661/9887-40) oder E-Mail (briefwahl@grabenstaett.de) als gewahrt. Im Bürgerservice-Portal steht auch eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske zur Verfügung.
Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht zulässig. Mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich zum 07.01.2025 begonnen werden.
Der Wahlberechtigte muss seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine vollständige Wohnanschrift angeben. Wahlberechtigte Personen mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt oder für diesen die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.Wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Für die Wahlberechtigten unserer Gemeinde sind die schriftlichen Anträge (s.o.) an die Gemeinde Grabenstätt (Einwohnermeldeamt), Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt, zu adressieren.Wann und wie werden die Briefwahlunterlagen von der Gemeinde ausgegeben?
Eingehende Briefwahlanträge werden nach ihrem Eingang abgearbeitet. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend an die vom Wahlberechtigten angegebene Zustelladresse versandt. Bei persönlicher Vorsprache können die Briefwahlunterlagen in der Regel auch gleich mitgenommen werden.Aufgrund des kurzen Zeitfensters bitten wir eindringlich darum, die Briefwahlunterlagen persönlich (oder durch einen Bevollmächtigten) bei der Gemeindeverwaltung abzuholen und abzugeben. Wegen den Erfahrungen aus den letzten Jahren möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei der Antragstellung durch einen Bevollmächtigten unbedingt darauf zu achten ist, dass die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird! Andernfalls dürfen die Briefwahlunterlagen nicht ausgehändigt werden!
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen - Ihnen steht dafür ein abgetrennter Bereich in der Eingangshalle des Rathauses zur Verfügung. Bei einem Zeitraum von 14 Tagen für die Briefwahl ist ein postalischer Hin- und Rückweg leider problematisch.
Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen werden die Öffnungszeiten des gemeindlichen Wahlamts im Zeitraum vom 07.02.2025 - 23.02.2025 wiefolgt ausgeweitet:
Mo. - Mi. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Sa., 08.02.2025, 09:00 - 12:00 Uhr Wann müssen Wahlbriefe wieder an die Gemeinde zurückgesandt werden?
Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde) spätestens am Wahlsonntag (23. Februar 2025) bis 18.00 Uhr eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde) abgeben bzw. abgeben lassen.
Die Stimmabgabe per Briefwahl sollte deshalb sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief umgehend wieder an die Gemeinde abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde ab, so kann er seine Stimme auch gleich im Rathaus in einem unbeobachteten Berreich abgeben.Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.Telefonische Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661 9887-29 oder -30.
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Wahlhelferaufruf
Die Bundestagswahl wurde offiziell auf Sonntag, den 28.09.2025 festgelegt. Weil der Bundeskanzler Olaf Scholz aber voraussichtlich noch im Jahr 2024 die Vertrauensfrage stellen wird, ist mit einem früheren Wahltermin (wahrscheinlich am Sonntag, den 23.02.2025) zu rechnen.
Für die Wahlabwicklung während des Tages und zur Ermittlung des Ergebnisses am Abend werden, egal wann die Wahl stattfinden wird, viele fleißige Hände benötigt. Insgesamt gibt es jeweils drei Urnenwahl- und drei Briefwahlbezirke zu besetzen.
Die Mitglieder in den jeweiligen Wahlvorständen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden aus dem Kreis der örtlichen Wahlberechtigten formell berufen. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde haben bereits bei zurückliegenden Wahlen und Abstimmungen durch ihre Mitarbeit ein hohes Maß an staatsbürgerlichem Engagement gezeigt. Hierfür wollen wir uns recht herzlich bedanken! Die Gemeinde möchte mit diesem öffentlichen Aufruf gleichwohl Bürgerinnen und Bürger gewinnen, welche sich eine Mitarbeit aus eigenem Antrieb heraus vorstellen können.
Für die Tätigkeit brauchen keine besonderen Vorkenntnisse mitgebracht werden. Auch junge Leute könnten dadurch erstmals ein Ehrenamt bekleiden und bei der Durchführung einer Wahl wertvolle Unterstützung leisten und Erfahrung sammeln. Im Vergleich zur Europawahl 2024 wird jedoch wieder die Volljährigkeit vorausgesetzt.
Aufgabe ist es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und am Abend das Ergebnis im jeweiligen Stimmbezirk zu ermitteln. Zur Vorbereitung findet einige Tage zuvor eine kurze Wahleinweisung statt. Der ehrenamtliche Dienst wird am Wahltag aufgeteilt (wahlweise vormittags oder nachmittags). Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Zwischen 19.00 und 20.00 Uhr werden die Auszählarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein.
Übrigens: Jedes Wahlvorstandsmitglied bekommt für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,- €. Bei Bedarf werden auch Bestätigungen für die Mitarbeit ausgestellt, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Wenn Sie die Gemeinde durch Ihre aktive Mitarbeit unterstützen wollen oder Fragen zum Wahlhelferdienst haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt bei der Gemeinde Grabenstätt, Frau Grünbauer oder Herrn Lex, Tel. 08661/9887-0 oder -12, oder per eMail an: wahlamt@grabenstaett.de.
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Allgemeine Informationen
Weiterführende Details zur Wahl des Deutschen Bundestags sowie zahlreiche allgemeine Informationen finden Sie außerdem auf der website der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) und beim Bayerischen Landesamt für Statistik (www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen).