Bebauungspläne
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Gestaltungssatzung
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Grabenstätt folgende Gestaltungssatzung neu beschlossen. Diese tritt am 21.08.2026 in Kraft.
Der Wortlaut der Satzung wurde gem. Art. 26 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Grabenstätter Gemeindeanzeiger Nr. 17 vom 13.08.2026 öffentlich bekanntgemacht und kann hier eingesehen werden: