Mobilfunkversorgung - Beteiligungsverfahren und weitere Informationen
Ersatzstandort für den Mobilfunkmast an der Lindenstraße
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5/2023 - Prüfung eines weiteren Standortes durch die Deutsche Telekom
Nach entsprechender Ortseinsicht durch das Akquiseunternehmen der Deutschen Telekom stellte sich heraus, dass sich möglicherweise auch ein etwas nach Osten versetzter Standort noch eignen könnte. Dies wird aktuell geprüft. Dadurch würde man vom Gewerbegebiet und somit auch vom Ortskern noch etwas weiter weg rücken. Wie aber bekannt ist, werden die Mobilfunkeinrichtungen mittlerweile mit höheren Funkfrequenzen ausgestattet, welche zwar höhere Datenübertragungsraten aufweisen, im Gegenzug aber eine geringere Reichweite besitzen. Langfristig könnte deshalb eine weitere Mobilfunkeinrichtung angezeigt sein. Genauere Feststellungen gibt es dazu bis heute allerdings nicht.
Sobald die Deutsche Telekom mit ihrer Standortwahl an die Gemeinde wieder herantritt, wird über den Sachverhalt an dieser Stelle erneut berichtet.
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9/2022 - Standortvorschlag der Gemeinde
Der bestehende Mobilfunkstandort an der Lindenstraße stellt sich als nicht zukunftssicher dar. Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat deshalb eine Suchanfrage für einen Mobilfunk-Ersatzstandort in Grabenstätt gestellt. Die Gemeinde hat das Mitwirkungsangebot aufgegriffen und gegenüber der Deutschen Telekom erklärt, das dialogische Verfahren vom Sachverständigen für Mobilfunk, Herrn Dipl.-Ing. Hans Ulrich, begleiten zu lassen. Vor einem offiziellen Standortvorschlag durch die Gemeinde sollte zunächst eine technische Vorabstimmung zwischen dem Sachverständigen und dem Unternehmen erfolgen.
Auf Basis des im Jahre 2014 erstellen Standortgutachtens wurden seitens der Gemeinde zunächst nochmals vier verschiedene Standortvarianten näher betrachtet. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 27.06.2022 den Beschluss, dass zwei Standorte davon in die engere Auswahl genommen werden. Für die technische Vorabstimmung wurde sodann ein Standort nördlich der Kreisstraße TS3 favorisiert. Im Rahmen der Verfügbarkeitsprüfung stellte sich jedoch heraus, dass der notwendige Sicherheitsabstand zur Start-/Landebahn des dortigen Flugplatzes nicht eingehalten werden kann.
Vor dem Hintergrund des vorgebenen Suchkreises der Deutschen Telekom und der funktechnischen Eignung (ein neuer Mast sollte gleichzeitig den Hauptort Grabenstätt, sowie die Ortsteile Hirschau, Marwang und die Bereiche der Kreisstraße TS3 und der Staatsstraße 2096 versorgen) bliebt als Ersatzstandort nur das Grundstück des gemeindlichen Feuerwehrhauses übrig. Dieser Standort würde einen zukunftsfähigen Betrieb ermöglichen und die Mitnutzung durch andere Mobilfunkbetreiber gewährleisten. Planungsrechtlich ist der Bereich als Gewerbegebiet gewidmet und von daher grundsätzlich genehmigungsfähig.
Sollte der Standort baulich umsetzbar sein, so würde der Bestandsmast an der Lindenstraße sein Funktion verlieren. Der Gemeinderat hat deshalb am 12.09.2022 beschlossen, der Deutschen Telekom Technik GmbH im Rahmen des dialogischen Verfahrens den Bereich am Feuerwehrhaus in Grabenstätt vorzuschlagen.
Ersatzstandort für den Dach-Sendemast in Oberwinkl
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5/2023 - Geplantes einzelfallbezogenes Standortgutachten
Der Mobilfunk-Dachstandort in Oberwinkl, der bereits seit vielen Jahren besteht, kann von der Deutschen Telekom Technik GmbH mittelfristig nicht mehr weiterbetrieben werden. Dies wurde der Gemeinde vom Netzbetreiber im März 2023 mitgeteilt. Zur Aufrechterhaltung der Mobilfunkversorgung wird deshalb nun ein Ersatzstandort gesucht. Versorgungsziel ist u.a. das Gewerbegebiet in Oberwinkl, die Bundesautobahn sowie der angrenzende Siedlungsbereich Winkl.
Die Gemeinde hat gegenüber der Deutschen Telekom die Beteiligung an der Ausbauplanung bestätigt und darum gebeten, während des Abstimmungsprozesses noch keine Verträge zu schließen, welche einen vorweggenommenen Vollzug bedeuten würde.
Bevor der Gemeinderat einen bevorzugten Alternativstandort vorschlagen kann, müssen zunächst entsprechende Grundstücksverfügbarkeiten geprüft und technische Vorabstimmungen erledigt werden. Anhand der verbleibenden Auswahl wird anschließend ein Gutachen mit vergleichender Standortbetrachtung erstellt. Unterstützt wird die Gemeinde dabei vom Mobilfunkgutachter Herrn Dipl.-Ing. Hans Ulrich. Sobald das Gutachten vorliegt wird der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über einen bevorzugten Standort entscheiden und diesen der Deutschen Telekom vorschlagen. Es ist davon auszugehen, dass dies Mitte des Jahres erfolgen wird.
Standortsuche im Bereich der Bahnlinie München-Salzburg
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6/2021 - Einvernehmen mit dem Standortvorschlag der Telefonica Deutschland GmbH
Die Telefonica Deutschland GmbH hat die Gemeinde Grabenstätt bereits im März 2021 offiziell über die beabsichtigte Neuerrichtung einer Mobilfunksendeanlage im südlichen Gemeindebereich nahe der Bahnlinie unterrichtet. Die Gemeinde hat das Mitwirkungsangebot angenommen und das mit der Akquise beauftragte Tochterunternehmen gebeten, während des Abstimmungsprozesses noch keine Miet- bzw. Optionsverträge zu schließen, welche einen faktischen Vollzug oder eine Umsetzung des bevorzugten Standortes bedeuten würde.
Wie anschließend von Herrn Dipl.-Ing. Hans Ulrich in der Online-Informationsveranstaltung am 07.06.2021 allerdings dargelegt wurde, ist von keiner nennenswerten zusätzlichen Belastung für die Wohnbebauung in Winkl auszugehen. Konkret in diesem Fall sei ein individuelles Standortgutachten mit vergleichender Standortbetrachtung nicht zielführend. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 14.06.2021 beschlossen, keinen eigenen Alternativstandort vorzuschlagen.
Mit dem zusätzlichen Standort sollen künftig die Lizenzauflagen der Bundesnetzagentur erfüllt werden, u.a. eben die Versorgung von Bahnlinien, aber auch die Bereiche entlang von Staatsstraßen und Autobahnen.
Die genaue Bauart des Mastens ist noch nicht bekannt und bleibt den weiteren technischen Planungen vorbehalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Höhe in einem Bereich von 30 m bewegen wird, eventuell auch etwas mehr. Mit dem Bauantrag wird im Laufe des Jahres 2023 gerechnet.
Bericht über die Online-Informationsveranstaltung vom 07.06.2021
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Themenschwerpunkt: Mobilfunkstandort in Erlstätt und Bürgerinitiative "5G freies Erlstätt"
Da durch die Corona-Lage eine Präsenzveranstaltung unter regulären Bedingungen immer noch nicht möglich war, wurden die Ausführungen vom Ersten Bürgermeister Gerhard Wirnshofer und Dipl.-Ing. Hans Ulrich aus München via Youtube-Livestream im Internet übertragen. Bereits im Vorfeld und natürlich während der Veranstaltung konnten die Bürgerinnen und Bürger Fragen per EMail bzw. Live-Chat stellen.
Bevor der Mobilfunkexperte und Referent für Elektromagnetische Felder, Herr Dipl.-Ing. Hans Ulrich, seine Auführungen aus technischer Sicht vortrug, fasste Bürgermeister Wirnshofer die Mobilfunkvorgeschichte im Bereich Erlstätt sowie die jüngste Entscheidung zum dortigen neuen Mobilfunkstandort zusammen. Weitere Punkte des Abends waren die Standortsuche der Fa. Telefónica für einen neuen Mobilfunkmast im südlichen Gemeindebereich nahe der Bahnlinie sowie der bereits am 15.10.2020 von der Bürgerinitiative „5G freies Erlstätt“ eingereichte Bürgerantrag „Für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung und für ein digitales Vorsorgekonzept ohne 5G“.
Wirnshofer betonte eingangs, dass nahezu alle Städte und Gemeinden derzeit mit Fragen und Forderungen – vor allem zu „5G“ – konfrontiert würden. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung bestehender Mobilfunkstandards geht es dabei oft um die Frage nach Steuerungsmöglichkeiten durch die Kommunen. Die Gemeinden seien dabei meist auf sich allein gestellt, weshalb die Hinzuziehung eines anerkannten und unabhängigen Experten für künftige Entscheidungsfindungen und Weichenstellungen unabdingbar ist.
Bericht des Ersten Bürgermeisters
Bezogen auf den Bereich Erlstätt ist die vorherrschende Mobilfunk-Versorgung den meisten Bürgerinnen und Bürgern hinreichend bekannt. Die Standortsuche für einen Mobilfunksender reiche viele Jahre zurück, so Wirnshofer. Bereits im Jahr 2004 befasste sich die Gemeinde intensiv mit dem Thema, nachdem sich aufgrund der damaligen Ausbaubestrebung durch die Fa. Vodafone doch erheblicher Widerstand in der Erlstätter Bevölkerung gegen die Errichtung eines Funkmastens ergeben hatte. Als bevorzugter Standort wurde damals u.a. die gesamte östliche Hangkante und auch der Bereich in der Nähe des Hochbehälters ins Spiel gebracht. Aufgrund der tieferen Lage des Ortes resultiert auch eine gewisse funktechnische Verschattung, weshalb eine Versorgung durch Nachbarstandorte nicht ausreichend gewährleistet werden kann.
Die Bürgerinitiative aus dem Jahr 2004 forderte den Gemeinderat damals auf, alles zu unternehmen, um jeglichen ortsnahen Mobilfunkstandort zu verhindern. Diese Forderung setzte der Gemeinderat – mit zum Teil rechtswidrigen Beschlüssen – auch um. Trotzdem wurde seitens der Gemeinde und der Erlstätter Gemeinderäte mehrmals versucht, mit der Bürgerinitiative einen Kompromiss zu finden. Alle Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, schlugen leider fehl. Letztendlich hat sich der Gemeinderat nach dem eindringlichen Wunsch der Bürgerinitiative von einem Mobilfunkausbau abzusehen, dazu entschieden, sich bei künftigen Ausbaubestrebungen oder Standortsuchen im Raum Erlstätt grundsätzlich nicht mehr zu beteiligen. Insofern verzichtete die Gemeinde gegenüber den Netzbetreibern ausdrücklich auf ein weiteres Mitspracherecht, was ihr nach dem „Mobilfunk-Pakt“ eigentlich zugestanden hätte. Die resultierenden Schlussfolgerungen und Risiken wurden schon damals offen kommuniziert und mussten allen Beteiligten hinreichend bekannt gewesen sein.
Mangels erfolgreicher Grundstücksakquise und aufgrund der bekannten Umstände zogen sich die anfragenden Firmen Vodafone und o2 erst einmal zurück. Etliche Jahre zogen ins Land und der Erlstätter Raum blieb dabei zunächst von weiteren Standortanfragen ausgenommen.
Der Bedarf an mobilen Sprach- und Datendiensten wurde in der Zwischenzeit jedoch nicht weniger. Tatsächlich ergaben sich im Laufe der Zeit auch vermehrt Beschwerden aus der Erlstätter Bevölkerung, dass dort nicht einmal die Grundversorgung sichergestellt sei. Dies sei mittlerweile die Kehrseite der ganzen Situation, betonte der Erste Bürgermeister. Er ergänzte, dass die Gemeinde den Vorsorgegedanken ernst nehmen wolle, sie dürfe sich einer angemessenen Mobilfunk-Versorgung allerdings nicht kategorisch entziehen. Schon seit geraumer Zeit hätten die Netzbetreiber den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Versorgungslücken zu schließen. Konventionalstrafen drohten, wenn Mobilfunkversorger diesen politischen Auftrag nicht nachkämen. Das sei mitunter der Grund, weshalb viele Kommunen unter einem zusätzlichen Druck stünden.
Ende 2017 sei die Gemeinde dann im Rahmen des Mobilfunkpakts von der Deutschen Telekom über eine erneute Standortsuche in Erlstätt und über die Möglichkeit zur Mitwirkung informiert worden. Die Gemeindeverwaltung trat, ungeachtet des früheren Grundsatzbeschlusses, vorsorglich in den Dialog mit der Deutschen Telekom ein und informierte sich hinsichtlich des mitgeteilten Suchkreises. Die neuen Erkenntnisse wurden dann dem Gemeinderat zur weiteren Diskussion und zur Entscheidung vorgelegt. Ein Mobilfunkstandort im innerörtlichen Bereich oder die Bereitstellung einer gemeindlichen Liegenschaft wurden vom Gemeinderat kategorisch ausgeschlossen. Der Gemeinderat hatte auch davon abgesehen, der Deutschen Telekom in Bezug auf private Liegenschaften konkrete Vorschläge zu unterbreiten, um potenzielle Eigentümer nicht unter Druck zu setzen. Der damalige Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2005, wonach sich die Gemeinde bei künftigen Standortsuchen im Raum Erlstätt nicht beteiligen werde, wurde damit bekräftigt. Die Konsequenz war, dass der Netzbetreiber die Standortsuche auf dem freien Markt mit dem bekannten Problem fortsetzte, dass die Gemeinde bei eventuellen Verhandlungen zwischen Netzbetreiber und Dritten nicht mehr einwirken konnte. Über diesen Umstand und die Schlussfolgerung wurde im Gemeindeanzeiger vom 15.02.2018 informiert.
Von einigen Bürgerinnen und Bürgern wird nun die Meinung vertreten, dass die Gemeinde mit ihrer Entscheidung einen Fehler begangen hatte, als sie zuletzt das Dialogverfahren mit dem Netzbetreiber nicht ausgeschöpft hatte. Bürgermeister Wirnshofer gab in diesem Zusammenhang jedoch zu bedenken, dass man sich die Vorgeschichte und die zugrundeliegenden Diskussionen aus den früheren Jahren sehr bewusst vor Augen halten müsse. Der Gemeinderat wurde von der damaligen Bürgerinitiative und deren Anhängerschaft für diese strikte Haltung gegen einen Mobilfunkausbau im Umfeld von Erlstätt sogar gelobt. Dennoch stand seit dem letzten Beteiligungsverfahren unweigerlich die Frage im Raum, nicht ob, sondern wann die Gemeinde über eine erfolgreiche private Grundstücksakquise eines Netzbetreibers informiert werden würde. Letztendlich sei dies dann im Herbst 2020 mit der Einreichung eines konkreten Bauantrages zur Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage durch die Deutsche Funkturm Gesellschaft geschehen.
Mit dem Bekanntwerden des eingereichten Bauantrags rückte die Errichtung einer solchen Anlage nun endgültig in das Bewusstsein der Bürger. Das bereits seit Jahren vorhersehbare Vorhaben wurde nun reell und weil landauf-landab die technologische Entwicklung, vor allem die 5G-Technik, von Bürgern und verschiedenen Initiativen kritisch gesehen wird, wurden aus der Mitte der Bürgerschaft abermals Bedenken gegen die Errichtung des geplanten Sendemasts bei der Gemeinde angemeldet. Die neu gegründete Bürgerinitiative „5G freies Erlstätt“ reichte in diesem Zusammenhang am 15.10.2020 einen Bürgerantrag ein, mit dem sie sich „Für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung und für ein digitales Vorsorgekonzept ohne 5G“ einsetzte.
Die Sorgen der Bürgerinitiative wurden vom Gemeinderat ernst genommen, weshalb die Zulässigkeit des Bürgerantrages bereits in der Sitzung vom 26.10.2020 auch anerkannt wurde. Der von der Deutschen Funkturm GmbH eingereichte Bauantrag musste aufgrund gesetzlich festgelegter Bearbeitungsfristen aber unabhängig davon von der Gemeinde bearbeitet und behandelt werden. Schwierig sei gegenüber den Bürgern die Erklärung gewesen, dass die baurechtliche Seite unabhängig von den immissionsschutzrechtlichen Aspekten zu betrachten sei, so Wirnshofer. Dieses teilweise nachvollziehbare Unverständnis in der Bevölkerung habe man leider nicht vollständig auflösen können, allerdings entspräche diese rechtliche Trennung den gesetzlichen Vorgaben.
Wirnshofer verwies zudem auf den persönlichen Einsatz und machte nochmals deutlich, dass er der Deutschen Funkturmgesellschaft kurzfristig nochmals weitere Alternativstandorte im westlichen Ortsbereich von Erlstätt vorgelegt hätte. Diese Standorte seien netzbetreiberseitig zwar nochmals überprüft, mangels geringerer funktechnischer Eignung am Ende allerdings doch abgelehnt worden. Letztendlich musste festgestellt werden, dass die Deutsche Funkturmgesellschaft auch Anspruch auf Behandlung des eingereichten Bauantrages hatte.
Für das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen sei grundsätzlich der gemeindliche Bau- und Planungsausschuss zuständig, so Wirnshofer. Wegen der besonderen Bedeutung hatte der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.10.2020 beschlossen, die Angelegenheit an den Gemeinderat zu übertragen, welcher dann innerhalb der festgelegten Zwei-Monats-Frist zu entscheiden hatte. Da keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften gegen die Errichtung des Masten bestanden, musste der Gemeinderat sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben im sog. planungsrechtlichen Außenbereich erteilen.
Eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wäre widerrechtlich gewesen und von der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Traunstein) ersetzt worden. Die Baugenehmigung wäre also auch ohne das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden. Auch wenn einige Bürgerinnen und Bürgern eine andere Ansicht vertreten, hätte das Baugesuch des Netzbetreibers realistisch betrachtet nicht verhindert werden können. Im Gemeindeanzeiger vom 22.10.2020 wurde dieser Umstand bereits ausführlich erläutert, so der Erste Bürgermeister. In vielen Gemeinden würden die Entscheidungsträger in ähnlichen Fällen von den Bürgern aufgefordert, sich gegen den Neubau von Funkmasten zu positionieren und das Einvernehmen für solche Vorhaben zu versagen oder sonstige Steuerungsinstrumente einzusetzen. Die Bürgerinitiative „5G freies Erlstätt“ habe in diesem Zusammenhang deshalb den bereits zitierten Bürgerantrag eingereicht.
Mit den Vertreterinnen der Bürgerinitiative fand in den letzten Wochen ein guter Austausch statt. Aufgrund eines ausführlichen und konstruktiven Gesprächs habe die Bürgerinitiative den Bürgerantrag mittlerweile unter dem Vorbehalt zurückgenommen, dass sich die Gemeinde um ein sog. Mobilfunkvorsorgekonzept bemühe, so Wirnshofer. Als wirksames Instrument für ein Mobilfunkvorsorgekonzept sollte dabei auch die Bauleitplanung dienen.
In Anbetracht der vorhandenen Versorgungssituation stellte sich für die Gemeinde jedoch die Frage, welchen räumlichen Geltungsbereich und welche Regelungstiefe ein solches Mobilfunkvorsorgekonzept umfassen solle und ob ein solches, bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet, überhaupt sinnvoll sei. Zur Klärung dieser und aller weiteren Fragen, insbesondere auch zu den kommunalen Handlungsspielräumen, konnte man für den Bürgerinformationsabend den Gutachter, Herrn Dipl.-Ing. Hans Ulrich gewinnen.
Herr Ulrich beschäftigt sich mit Funktechnik und der Ausbreitung von Funkwellen bereits seit 40 Jahren. Von Herrn Ulrich wurde der Arbeitsbereich „Elektromagnetische Felder“ im Umweltinstitut München e.V. aufgebaut und 20 Jahre geleitet. Seit einigen Jahren wird diese Tätigkeit als selbständiges Ingenieurbüro weitergeführt, wobei die Kernpunkte seiner gutachterlichen Arbeit in der Immissionsminimierung von Mobilfunkstandorten sowie in der kommunalen Mitgestaltung bei der Mobilfunkinfrastruktur liegt. Bereits zuvor hatte man sich mit der Bürgerinitiative „5G freies Erlstätt“ auf diesen unabhängigen Experten geeinigt.
Vortrag des Mobilfunkexperten Dipl.-Ing. Hans Ulrich
Ulrich führte in seinem Vortrag aus, dass die gesetzlichen Vorschriften tatsächlich keine Vorsorgekomponente für mögliche Schadwirkungen enthielten. Maßgeblich sei nur der vom Gesetzgeber vorgegebene Grenzwert, der auf eine reine Gefahrenabwehr basiere. Trotzdem bestehe ein gewisses Besorgnispotential, welches im Rahmen der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten minimiert werden sollte. Hier käme es aber nicht selten zu Streitigkeiten in der Auslegung, was dem Netzbetreiber zugemutet werden kann. Die Mobilfunknutzung habe in den letzten Jahren jedenfalls quantitativ und qualitativ stark zugenommen, weshalb auch das öffentliche Interesse an einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung gestiegen sei. Seit 2009 sei das Datenvolumen im Mobilfunk um den Faktor 80 gestiegen. Der Zuwachs an Datenübertragungen sei im Festnetzbereich allerdings noch wesentlich höher und auch nicht durch Mobilfunk zu ersetzen.
Der markanteste Technikübergang fand im Jahre 2000 mit UMTS (3G) als Gleichwellennetz statt. 2010 folgte in Deutschland der Ausbau des LTE-Netzes (4G). Im Vergleich zu 4G kann aufgrund 5G nun die Leistungsfähigkeit dem örtlichen Bedarf angepasst werden. Insbesondere dort, wo neue Nutzungen hinzukommen, wie z.B. an Flughäfen, Bahnhöfen, Intensivnutzungen in Logistikzentren usw. 5G stelle grundsätzlich keinen Technologiebruch dar, sondern eine Weiterentwicklung der Gleichwellennutzung seit 3G. Gemäß den aktuellen Lizenzen arbeitet 5G grundsätzlich in denselben Frequenzbereichen wie bisher beim Mobilfunk. 5G werde schrittweise in 4G eingebettet und nutzt auch die gleichen Modulationen. Die Technik sei bereits weit verbreitet, insbesondere im städtischen Bereich und entlang der Autobahnen.
Wie Herr Ulrich weiter ausführte, dürften sich Gemeinden zwar mit der räumlichen Zuordnung von Mobilfunkanlagen befassen, weil diese ja entsprechende städtebauliche Auswirkungen hätten. Die Gemeinden könnten allerdings nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten und einfach niedrigere Grenzwerte festsetzen.
Unter Zuhilfenahme der einschlägigen Versorgungskarten sei erkennbar, dass die Versorgung auch mit 4G im Ortsbereich Erlstätt nicht gegeben sei. Dies sei auch der Grund, weshalb der neue Standort in Erlstätt geplant wurde, so Ulrich. Anhand einer beispielhaften Darstellung zeigte Herr Ulrich das Vorgehen im Falle eines einzelfallbezogenen Standortgutachtens auf. Durch eine vergleichende Standortbetrachtung könne in vielen Fällen ein immissionsgünstiger Standort für die Bevölkerung festgestellt bzw. eine wirksame Optimierung erreicht werden.
Ein gemeindegebietsweites Vorsorgekonzept würde hingegen alle bestehenden Mobilfunkstandorte inkl. Nachbarzellen außerhalb des Gemeindegebietes einbeziehen. Zu den bestehenden Mobilfunkstandorten müssten allerdings Standortalternativen hinzugenommen und vergleichend untersucht werden. Allerdings seien die Netzbetreiber zu einem Dialog nur in Bereichen bereit, wo ihrerseits aktive Suchanfragen eingeleitet wurden. Laut Ulrich könne man bei einem gemeindegebietsweiten Vorsorgekonzept lediglich von einem unverbindlichen Standortangebotsplan sprechen. Der Aufwand für die Ausarbeitung eines solchen Konzepts sei jedoch enorm hoch.
Sollte sich die Gemeinde für eine flächenbezogene Untersuchung entscheiden, so sollte diese nach Ulrichs Vorschlag im Rahmen einer Bauleitplanung umgesetzt werden. Allerdings ließen sich auch mit dem Instrument der Bauleitplanung nicht alle Vorstellungen verwirklichen. So dürfe keine Verhinderungsplanung betrieben, das Versorgungsziel nicht eingeschränkt, die Kapazitäten und die Qualität nicht begrenzt oder Vorgaben zum Mobilfunk-Standard gemacht werden. Nach der Rechtsprechung muss den neuen Technologien Rechnung getragen werden, ein Ausschluss z.B. von 5G sei nicht möglich. Im Rahmen einer Bauleitplanung müssten hingegen auch Spielräume für die unterschiedlichen Netzstrukturen und Standorte für alle Netzbetreiber gefunden werden. Vor dem Hintergrund eines längerfristigen Planungshorizonts seien zudem Kapazitäten für eine Netzverdichtung einzuplanen. Mit diesem Vorgehen könne man einen künftigen Netzausbau zwar kanalisieren, die praktische Umsetzung stelle allerdings ein sehr aufwändiges und schwieriges Unterfangen dar, da sehr viel mehr Untersuchungen notwendig würden sowie neue Diskussionen und Konfliktpotentiale aufträten.
Als Option empfahl der Experte deshalb immer in das Dialogverfahren mit den Netzbetreibern einzutreten und im Bedarfsfall ein einzelfallbezogenes Vorsorgekonzept zu verfolgen, jeweils ausgehend vom mitgeteilten Suchkreis. Ausgangspunkt seien auch hier die bestehenden Mobilfunkstandorte inkl. der Nachbarzellen, wobei bei diesem Verfahren Standortalternativen vergleichend untersucht und mit der Gemeinde abgestimmt würden. Im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses würde auch die funktechnische Vorabstimmung mit dem einschlägigen Netzbetreiber erfolgen und eventuelle Ablehnungsgründe vom Gutachter überprüft. Ziel sei auch hier, eine Immissionsminimierung zu erreichen. Anders als bei einem flächenbezogenen Vorsorgekonzept würde das einzelfallbezogene Gutachten sichtbar aufzeigen, welche Standortalternativen akzeptiert würden, ob das Potential der Immissionsminimierung ausgeschöpft wurde und welcher Standort umsetzbar sei. Gleichgültig für welche Herangehensweise man sich entscheide, letztendlich müsse eine Standortwahl immer von einem Kompromiss getragen werden.
Einschätzung zum neuen bzw. geplanten Mobilfunkstandort in Erlstätt und Oberwinkl
Dipl.-Ing. Hans Ulrich ging in seinem Vortrag dann konkret auf den neuen Standort in Erlstätt ein. Bei der Standortsuche konzentriere sich der Netzbetreiber grundsätzlich auf den Innenbereich des mitgeteilten Suchkreises. Da die Deutsche Telekom weder im Innenbereich noch im mittleren Bereich fündig geworden ist, wurde ein Standort im Bereich des äußeren Suchkreises in Kauf genommen, und zwar im Bereich der Kreisstraße TS 3. Anhand des Prognosetools sei erkennbar, dass die vom Ersten Bürgermeister ins Spiel gebrachten westlichen Alternativstandorte eine empfindliche Abschattung einzelner Bereiche nach sich ziehen würden, insbesondere für den Ortsteil Bergen und der Staatsstraße St 2095. Die Argumentation der Deutschen Telekom, wonach die westlichen Standorte funktechnisch weniger geeignet seien, könne bestätigt werden. Jene Alternativstandorte lägen zudem etwa einen Kilometer von der Wohnbebauung entfernt, weshalb es eher unwahrscheinlich sei, dass das Versorgungsziel dadurch adäquat abgedeckt werden könne. Beim genehmigten Maststandort könne man dies bejahen, obwohl es auch strategisch günstigere Standorte gegeben hätte, wenn eine entsprechende Grundstücksakquise – insbesondere an der östlichen Hangkante – möglich gewesen wäre. Betrachtet man die Immissionswirkung des genehmigten Standortes, so sei festzustellen, dass diese durch einen anderen Standort jedenfalls nicht wesentlich reduziert hätte werden können.
Auch zu der vom Ersten Bürgermeister eingangs erwähnten Standortsuche der Firma Telefonica/o2 für einen neuen Mobilfunkmast im südlichen Gemeindebereich nahe der Bahnlinie gab Herr Ulrich eine Voreinschätzung ab. Hier verhielte es sich ähnlich, nämlich, dass sich durch einen etwaigen Alternativstandort für Anwohner keine wesentliche Reduzierung von Immissionen bewirken ließe. Als Versorgungsziel wurde vom Netzbetreiber im Wesentlichen die Bahnlinie genannt. Die Abstände zu den nächstgelegenen Bebauungen betragen hier bis zu 500 m, bis zum Rand der Siedlung Winkl sogar 1 km. Herr Ulrich betrachtete in diesem Zusammenhang die Einbringung eines Alternativstandortes oder gar die Beauftragung eines Mobilgutachtens durch die Gemeinde für nicht zielführend.
Stellungnahme des Ersten Bürgermeisters zum Bürgerantrag der Bürgerinitiative „5G freies Erlstätt“
Vor der Beantwortung der Bürgereingaben ging Bürgermeister Gerhard Wirnshofer nochmals auf die Eckpunkte des Bürgerantrages der Bürgerinitiative 5G ein und nahm dazu aus rechtlicher Sicht Stellung. Wirnshofer wiederholte, dass ein Beschluss des Gemeinderates über ein 5G-Moratorium keine Auswirkung habe. Weder rechtlich noch tatsächlich könne man damit einen verbindlichen Aufschub des 5G-Ausbaus erreichen.
Zur ursprünglichen Forderung, ein umfassendes Mobilfunkvorsorgekonzept erstellen zu lassen, verwies Wirnshofer auf die Ausführungen des Mobilfunkexperten Ulrich. Ein solches gemeindegebiet-übergreifendes Konzept sei theoretisch denkbar, allerdings könne man damit keine eigenen Grenzwerte festschreiben. Die Gemeinde müsse im Rahmen der Untersuchungen hingegen mehrere geeignete Standorte vorschlagen. Der Grund, warum es nur sehr wenige Mobilfunkvorsorgekonzepte in Bayern gibt, liegt darin, dass Gemeinden diese Alternativstandorte nicht so einfach anwerben könnten, welche im Rahmen eines Konzepts aber vorzuweisen wären. Es entstünden in diesem Zusammenhang zwangsläufig neue Konflikte mit der dortigen potenziellen Nachbarschaft. Sinnvoller sei bei der Errichtung neuer Standorte deshalb ein einzelfallbezogenes Standortgutachten. Zum verstärkten Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde betonte der Erste Bürgermeister, dass dieser bereits seit Jahren durch die Gemeinde vorangetrieben wird. Zu den geforderten vertraglichen Vereinbarungen mit Mobilfunkbetreibern stellte Wirnshofer klar, dass sich die Unternehmen realistisch betrachtet keiner Verpflichtung oder Beschränkung unterwerfen würden. Somit könne man auch keinen Einfluss auf die unerwünschte „Indoor“-Versorgung nehmen, wie auch auf alle anderen Festlegungen hinsichtlich der einsetzbaren Mobilfunkfrequenzen. Zur Forderung, wonach von gemeindlicher Seite keine öffentlichen Liegenschaften oder Einrichtungen für Kleinzellensender zur Verfügung gestellt werden sollten, erläuterte der Erste Bürgermeister, dass der Gemeinderat dies grundsätzlich so beschließen könne. Er gab jedoch zu bedenken, dass sich eine solche Selbstbindung – zumindest bei herkömmlichen Sendeanlagen – auch nachteilig auswirken könne, und zwar dann, wenn sich im Vergleich zu einem verfolgten Standort die Belastung durch einen kommunalen Standort reduzieren ließe. Zur geforderten Bürgerinformation in Sachen Mobilfunk verwies Wirnshofer auf die früheren Informationsveranstaltungen in Erlstätt, auf die Berichterstattung im Amtsblatt der Gemeinde und die Behandlungen in öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Mit der Online-Bürgerinformation habe man ebenfalls einen wichtigen Schritt für die Aufklärung der Bevölkerung getan und auch künftig werde man die Ausbaubestrebungen von Netzbetreibern öffentlich bekannt geben und darüber diskutieren.
Am Ende seiner Ausführungen zog Bürgermeister Wirnshofer das Fazit, dass sich die Gemeinde künftig wieder am Dialogverfahren beteiligen werde. Dieser Grundsatz solle vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden, ebenso die Absicht zur Beauftragung eines einzelfallbezogenen Standortgutachtens, sofern dies zur Optimierung eines neuen Standortes sinnvoll und zielführend ist.
Beantwortung der Fragen aus der Bevölkerung
Im Anschluss an die Vorträge wurden die Fragen aus der Bevölkerung beantwortet, welche im Vorfeld der Veranstaltung bzw. im Live-Chat eingegangen waren. Die erste Frage bezog sich auf den bestehenden Mobilfunkmast an der Lindenstraße in Grabenstätt. Herr Franz Lang wollte wissen, ob der dortige Mobilfunkmast bestehen bleibt oder abgebaut wird. Seiner Meinung nach schweigt sich die Gemeinde zu diesem Problem schon seit Jahren aus. Bürgermeister Wirnshofer stellte in diesem Zusammenhang klar, dass der Mobilfunkmast an der Lindenstraße nichts mit dem neuen Standort in Erlstätt bzw. mit den Ausbaubestrebungen in Winkl zu tun habe. Ein Rückbau wäre aus Sicht der dortigen Anwohner wohl wünschenswert, dies wird realistisch betrachtet jedoch nicht erfolgen. Die Gemeinde könne den Abbau dieser Bestandseinrichtung jedenfalls nicht veranlassen.
Dr. Martin Brunnhuber stellte die Frage, ob es für den Bereich Erlstätt sinnvoll wäre, ein einzelfallbezogenes Vorsorgekonzept zu entwickeln, da es sehr wahrscheinlich zu einem weiteren Ausbau kommen werde. Dipl.-Ing. Hans Ulrich entgegnete, dass dies aus seiner Sicht aktuell nicht sinnvoll sei, weil der Bauantrag für den bekannten Funkmasten bereits genehmigt wurde und vom Netzbetreiber auch errichtet werde. Nach aktuellem Stand würden damit die Versorgungsauflagen erfüllt. In Zukunft wird es möglicherweise neue Überlegungen bedürfen, insbesondere für die abgeschatteten Teilbereiche der Staatsstraße nordwestlich von Erlstätt. Wenn die Ausbaustrategie nicht von Anfang an optimal verlaufe, dann bestehe immer das Risiko, dass die Zahl Standorte mit der Zeit mehr würde. Mit einem Standort im östlichen Hangbereich hätte man sich möglicherweise etwas ersparen können, so Ulrich. Bürgermeister Wirnshofer ergänzte in diesem Zusammenhang, dass die Deutsche Telekom gerade in diesem Bereich bei ihrer Grundstücksakquise keine Erfolge erzielen konnte. Potenzielle Grundstückseigentümer seien durch die bekannten Diskussionen zunehmend sensibilisiert worden und äußerst zurückhaltend. Die Deutsche Telekom arrangiere sich deshalb mit dem nunmehr genehmigten Standort südlich von Erlstätt.
Eine weitere Frage aus dem Live-Chat hatte zum Inhalt, welchen Zeitraum es bedürfe, um ein Mobilfunkvorsorgekonzept zu erstellen und welche Kosten dafür aufgewendet werden müsste. Laut Herrn Ulrich würde ein einzelfallbezogenes Gutachten etwa ein halbes bis zu einem Jahr benötigen, je nachdem, wie sich die Suche nach Standortalternativen gestalte. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 7.000 €. Auf eine Anschlussfrage, ob der genehmigt Standort für Erlstätt nicht die 1. Wahl sei, entgegnete der Experte, dass er momentan nicht erkenne, wie die Lizenzauflagen hinsichtlich der verschatteten Staatsstraße im Nordwesten dauerhaft erfüllt werden können. Denkbar sei auch, dass die Deutsche Telekom damit zurechtkommt oder die Lizenzauflagen nicht verschärft werden. Seiner Erfahrung nach bleibt den Netzbetreibern auch keine andere Möglichkeit, sich mit den errungenen Mobilfunkstandorten zu arrangieren. Seine Empfehlung lautet deshalb, nicht schon jetzt neue Untersuchungen anzustoßen.
Was die Masthöhe von 30 Metern für die Versorgung bedeute, beantwortete der Gutachter damit, dass die Höhe, insbesondere in Außenbereichen, im Wesentlichen für den Einfallswinkel der Mobilfunkstrahlung benötigt werde.
Ein weiterer Bürger stellte die Frage in den Raum, ob es auf gemeindlicher Ebene möglich sei, ein Volksbegehren bzw. einen Volksentscheid zum Thema 5G durchzuführen. Der Erste Bürgermeister deutete die Fragestellung so, ob ein Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid zu diesem Thema (auf gemeindlicher Ebene) initiiert werden könnte. Diese Möglichkeit ergibt sich seiner Meinung nach nur für Angelegenheiten und Aufgaben, für die die Gemeinde auch legitimiert sei. Grundsätzlich komme es auch auf die begehrte Fragestellung im Falle eines Bürgerentscheids an. Die Mobilfunktechnik 5G kann von der Gemeinde jedenfalls nicht beeinflusst werden, somit scheidet auch ein Bürgerentscheid zu diesem Punkt aus.
Hinsichtlich des Maststandortes in Erlstätt wurde klargestellt, dass dieser unterhalb des Hügels gebaut werde. Oberhalb des Hügels sei dies wegen eines Denkmals nicht möglich. Nochmalige Verhandlungen mit der Deutschen Telekom über einen anderen Standort scheiden aus, weil der Baubeginn absehbar sei, so der Erste Bürgermeister.
In Puncto gesundheitliche Gefahren für den menschlichen Körper und möglichen Erkrankungen durch die Mobilfunkstrahlung wurde von Herrn Ulrich klargestellt, dass er als Gutachter die Gemeinde dahingehend berate, wie unnötige Strahlenbelastungen im Rahmen der Handlungsmöglichkeiten vermieden werden könnten. Wird im Rahmen eines Gutachtens ein alternativer Standort gefunden, so bedeute dies nicht, dass es sich dabei auch um einen „gesunden“ Standort handelt. Aussagen über gesundheitliche Auswirkungen könne er nicht treffen.
Auf die Frage von Gemeinderatsmitglied Dr. Martin Brunnhuber, was die Gemeinde als nächste sinnvolle Schritte tun könne, um aktiv zum Wohle der Bürger den weiteren Ausbau oder die Minimierung des weiteren Ausbaus positiv zu beeinflussen, empfahl der Mobilfunkexperte, dass die Gemeinde im Falle einer neuen Standortsuche ein Gutachten mit einer vergleichen Standortbetrachtung beauftragen solle. Im Dialogverfahren würde dann immer noch ausreichend Zeit vorhanden sein, um dieses Thema ausführlich im Gemeinderat sowie mit Eigentümern und den Bürgern diskutieren zu können. Die Chancen für eine tragbare Lösung seien damit größer.
Gemeinderatsmitglied Franz Kreiler erkundigte sich vor dem Hintergrund der Versorgung der Staatstraße, ob für die Zukunft der Bedarf an hochfrequenten 5G für das autonome Fahren notwendig sei. Herr Ulrich stellte dies in Frage. Es sei schon schwierig genug, Staatsstraßen mit den Frequenzen der Flächenversorgung, also den niederfrequenten Mobilfunk (4G) abzudecken. Autonomes Fahren benötige grundsätzlich kein hohes Datenvolumen, dies funktioniere auch mit einem normalen Breitbandnetz. Mit 5G könnten jedoch die Latenzzeiten, also die Reaktionszeiten verkürzt werden. Ob bzw. wann dieser Aspekt jedoch für das autonome Fahren auf Staatstraßen (z.B. zur Einhaltung von Sicherheitsabständen von Fahrzeugen) eine Rolle spielen wird, ist Zukunftsmusik oder noch völlig unklar.
Rundstrahlantennen werden bei kommerziellem Mobilfunk nicht mehr eingesetzt, so die Antwort auf die Frage von Ramona Fembacher nach der Art der eingesetzten Antennen für den neuen Mobilfunkstandort. Richtfunkantennen werden nur zur Anbindung eines Standortes benötigt und auch nur dort, wo es z.B. an einer Glasfaserzuführung fehle. Aufgrund der „Kessellage“ des Ortes Erlstätt wurde zudem nachgefragt, ob die Strahlungen der Antennen verschluckt würden oder gar eine gewisse Abstrahlung erfolge. Herr Ulrich erklärte, dass bei glatten Oberflächen eine Reflexion entstehen könne. Bei Bewuchs (durch Wiesen oder Wäldern) sei dies kaum mehr der Fall. Es komme auch immer auf den Einfallswinkel der Strahlung an, die im gleichen Winkel auch wieder abstrahle. Durch die vorhandene Topografie sei nicht zu erwarten, dass eine Strahlung nach unten oder waagrecht zurückfalle, so der Physiker.
Von einem Bürger wurde des Weiteren die Meinung vertreten, dass sich die Gemeinde Grabenstätt an andere bayerische Orte orientieren sollte, welche angeblich 5G frei wären. Durch eine spontane Live-Recherche konnte dies von Herrn Ulrich allerdings widerlegt werden. Etwaige Beschlüsse in den dortigen Kommunalgremien hätten keine Wirkung entfaltet, wie unschwer für jedermann nachvollzogen werden kann. Der Ausbau der 5G-Netze sei aktuell am Laufen und auch dort, wo aktuell noch kein 5G nachgewiesen werden könne, werde es in absehbarer Zeit 5G geben.
Mit der letzten Frage, die im Rahmen des Livestreams aufgrund des Zeitversatzes von Herrn Ulrich nicht mehr beantwortet werden konnte, wurde nochmals Bezug auf den neuen Telekom-Mobilfunkstandort in Erlstätt genommen. Hierzu wurde um Einschätzung gebeten, ob andere Netzbetreiber wie Vodafone oder Telefonica/o2 bei Bedarf ebenfalls auf diesen Standort aufbauen könnten oder einen eigenen Standort errichten werden. Der Gemeindeverwaltung sind in diesem Zusammenhang keine gesetzlichen Regelungen bekannt. Bekannt ist allerdings, dass die Bundesnetzagentur die Kooperation der Netzbetreiber im Rahmen der gemeinsamen Lizenzauflagen zur Bedingung macht (sog. „trilaterale Standorte“). Angesichts der auferlegten Flächenversorgung und der damit zusammenhängenden immensen Kosten für jeden einzelnen Netzbetreiber wird davon ausgegangen, dass der Standort in Erlstätt mehrfach genutzt wird. Eine verbindliche Aussage dazu kann seitens der Gemeinde jedoch nicht getroffen werden.
Der Livestream zu dieser Mobilfunk-Bürgerinformation wurde aufgezeichnet und kann auch weiterhin über den Youtube-Kanal der Gemeinde Grabenstätt abgerufen werden.