Die Bayerische Staatsregierung hat als Wahltag für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2026 Sonntag, den 8. März 2026, festgesetzt. (Bekanntmachung des StMI vom 25.07.2024 im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 364 vom 07.08.2024 und im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 32 vom 9. August 2024).
Im Rahmen der Kommunalwahl 2026 finden die Bürgermeister-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt. Da die Amtszeit des neuen Landrates nur wenige Monate vor der regulären Kommunalwahl beginnt, endet sie auch erst mit dem Ablauf der folgenden Wahlzeit des Kreistags, also im Jahr 2032.
Die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung der sich bewerbenden Personen durch Wahlvorschlagsträger (Parteien und Wählergruppen) ist bereits seit dem 01.12.2024 möglich (15 Monate vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt).
Wahlvorschläge können bei der Gemeinde jedoch erst (wirksam) eingereicht werden, nachdem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht worden ist. Dies erfolgt voraussichtlich im Grabenstätter Gemeindeanzeiger am 18.12.2025. Reguläres Fristende für die Einreichung (oder Zurücknahme) von Wahlvorschlägen ist der 08.01.2026, 18.00 Uhr.
Die notwendigen Formulare werden den Parteien und Wählergruppen zu gegebener Zeit gerne zur Verfügung gestellt.