Wahlvorschläge können bei der Gemeinde erst (wirksam) eingereicht werden, nachdem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht worden ist. Dies erfolgt voraussichtlich im Grabenstätter Gemeindeanzeiger am 18.12.2025. Reguläres Fristende für die Einreichung (oder Zurücknahme) von Wahlvorschlägen ist der 08.01.2026, 18.00 Uhr.
Die notwendigen Formulare werden den Parteien und Wählergruppen zu gegebener Zeit gerne zur Verfügung gestellt.