Informationen zur Flüchtlingsunterbringung
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Flüchtlingsunterbringung in Grabenstätt (6/2023)
Die Regierung von Oberbayern bezeichnet das Zugangsgeschehen von Flüchtlingen weiterhin als sehr hoch. Fast jede Woche werden dem Landkreis Traunstein ca. 50 Personen zugeteilt, für deren Unterbringung das Landratsamt zu sorgen hat. Im Durchschnitt sind dies etwa 150 bis 200 Personen im Monat. In Abhängigkeit ihrer Einwohnerzahlen betrifft dies alle Landkreise und somit grundsätzlich alle Kommunen in Bayern. Die Aufnahmekapazitäten des Landkreises Traunstein sind nahezu erschöpft, weshalb nun jegliche Form der Unterbringung geprüft wird.
In Hinblick auf die Solidarität der Gemeinden und Städte untereinander wird nun auch die Gemeinde Grabenstätt neben anderen Kommunen, denen eine Unterbringung noch nicht gelungen ist, in die Pflicht genommen . Das Landratsamt begründet dies auch mit der Last, die von anderen Gemeinden und Städte bereits seit Jahren tragen wird und dem Bedürfnis, diesbezüglich einen gerechten Ausgleich zu schaffen.
In der Tat kommen bereits viele Gemeinden ihrer Verantwortung nach und erfüllen ihre Unterbringungsquote bzw. stellen sogar ein weitaus größeres Kontingent an Plätzen zur Verfügung, als es aktuell gefordert wäre. Im Gemeinderat wurde dieses Thema bereits mehrfach diskutiert und nach Lösungen gesucht. Leider blieb die Suche nach geeigneten Objekten in der Gemeinde bis jetzt erfolglos. Entsprechende Appelle, wonach bewohnbare Gebäude gemeldet werden sollten, zeigten keine Wirkung. Natürlich wurden auch alle gemeindlichen Liegenschaften eingehend geprüft, welche sich aufgrund deren Lage oder anderer Aspekte jedoch als ungeeignet herausstellen.
Für die Gemeinde Grabenstätt liegt das Unterbringungssoll aktuell bei gut 50 Personen. Um zumindest teilweise dem Unterbringungsgebot nachzukommen, wurde nun entschieden, das im Frühjahr von der Gemeinde erworbene Anwesen am Marktplatz vorübergehend für die Unterbringung von bis zu 15 Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Die Räumlichkeiten können ab 01.06.2023 bezogen werden. Zur Herkunft der Flüchtlinge, welche die Unterbringung beziehen werden, kann keine Vorhersage getroffen werden. Dies stellt sich erst nach der Verteilung durch das Landratsamt Traunstein heraus.
Unabhängig davon wird sich der Gemeinderat in absehbarer Zeit erneut mit dem Thema beschäftigen, um eine entsprechende Unterbringungslösungen zu finden. Die Akquisetätigkeit wird deshalb nochmals konkretisiert. Sofern bis Mitte des Jahres keine geeigneten Objekte generiert werden können, steht möglicherweise die Schaffung einer temporären Unterkunft im Raum. Die Gemeinde wird im Amtsblatt und auf ihrer Homepage umgehend informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen und sich die weitere Entwicklung absehen lässt.
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Sachstand zur Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Traunstein (2/2023)
Im Landkreis Traunstein sind mittlerweile über 1.900 geflüchtete Personen in sechs Gemeinschaftsunterkünften bzw. 65 dezentralen Unterkünften untergebracht. Dazu kommen nochmals ca. 2.000 Flüchtlinge aus der Ukraine, die privat untergekommen sind (Stand 2/2023). Angesichts der politischen Diskussionen und regelmäßigen Presseberichterstattungen ist kaum mit einer Entspannung der Flüchtlingssituation zu rechnen. Ein Ende des Ukrainekrieges ist nicht in Sicht, außerdem wird die Mittelmeer-Route im Frühjahr von Flüchtlingen wieder vermehrt genutzt und auch das verheerende Erdbeben in der Türkei und in Syrien haben zuletzt noch einmal deutlich gemacht, wie unverhofft Menschen von Leid und Flucht betroffen sein können.
Dem Landkreis Traunstein werden monatlich etwa 150 Personen zugeteilt. Die aktuelle Aufnahmekapazität ist annähernd erschöpft, weshalb die Suche nach adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten unvermindert fortgesetzt wird. Es werden nun verstärkt Gemeinden in die Pflicht genommen, denen es bislang nicht gelungen ist, die Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren. Nachdem sich die Gemeinde Grabenstätt vor kurzem ein Objekt im Ort sichern konnte, kann in absehbarer Zeit nun eine kleine Unterbringungseinheit für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. An der Akquise weiterer Objekte wird gearbeitet. Über die weiteren Entwicklungen wird die Gemeinde an dieser Stelle sowie im Amtsblatt informieren.
Wenn Sie sich vorstellen können, eine Liegenschaft (Gebäude, Wohnung etc.) zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktstellen.