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Gemeindefinanzen

Haushaltssatzung der Gemeinde Grabenstätt, Landkreis Traunstein für das Haushaltsjahr 2022.

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.701.550 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.619.160 €

ab.


§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B): 350 v. H.

2. Gewerbesteuer: 350 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Grabenstätt, den 11. April 2022

Gemeinde Grabenstätt

Wirnshofer, 1. Bürgermeister

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