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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Weiterführende Links
1.5 Sozial- und Standesamtwesen
Rathaus

  • +49 8661 9887-40
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
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    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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