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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Beschreibung
1.4 Melde-, Pass-, Gewerbewesen
Rathaus

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