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Leistung Detail

Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Termin Vereinbaren

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsbehelf
1.1 Zentrale Aufgaben
Rathaus

  • +49 8661 9887-40
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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