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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 09.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
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