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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
1.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus