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Leistung Detail

Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

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Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gemeinde Grabenstätt
Rathaus

  • +49 8661 9887-40
  • gemeinde@grabenstaett.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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