Leistung Detail
Namen des Kindes; Erklärung
Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)