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Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Namen des Kindes; Erklärung
Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 01.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
1.5 Sozial- und Standesamtwesen
Rathaus