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Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

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Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Beschreibung
Fristen
Rechtsbehelf
2.1 Finanzverwaltung
Rathaus

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    Mittwoch 08:00 - 12:00
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    Freitag 08:00 - 12:00

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