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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Kirchenaustritt; Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 11.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
1.5 Sozial- und Standesamtwesen
Rathaus