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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

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Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Beschreibung
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Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Rechtsbehelf
1.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus

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