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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Termin Vereinbaren

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
1.4 Melde-, Pass-, Gewerbewesen
Rathaus

  • +49 8661 9887-40
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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