Sprungziele

Leistung Detail

Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Termin Vereinbaren

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
1.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus

  • +49 8661 9887-40
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen