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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

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Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
1.6 Bauverwaltung
Rathaus

  • +49 8661 9887-40
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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