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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
1.7 Bautechnik
Rathaus

  • +49 8661 9887-40
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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