- +49 8661 9887-32
- +49 8661 9887-40
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:00
Beherbergungsstätte; Anmeldung
Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte (z.B. Hotel oder Pension) am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben.
Beschreibung
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 21.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
1.8 Tourist-Information
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