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Kindergartenbetreuung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Leistungen

  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung