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Gemeinde Grabenstätt

Katastrophenschutz

Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.

Leistungen

  • Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
  • Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr