Sprungziele

Brandschutz und sonstige Auflagen

Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

Leistungen

  • Feuerbeschau; Durchführung
  • Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung