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Mariä Himmelfahrt bleibt ein gesetzlicher Feiertag

Amtliche Bekanntmachung
Aus dem Rathaus

Bekanntmachung der Gemeinde Grabenstätt

Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage
(Feiertagsgesetz - FTG); Mariä Himmelfahrt am 15. August

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt in den Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag.

Das Landesamt für Statistik stellt gem. Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15.05.2022, in der Gemeinde Grabenstätt mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung. Mariä Himmelfahrt ist auch ab dem Kalenderjahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Grabenstätt.

 

Bekanntmachung im pdf-Format