Grabenstätter Herbstmarkt - Information über die Straßensperrung am 20.09.2026

Anordnung gemäß §§ 44 und 45 zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Anordnung gemäß §§ 44 und 45 zum Vollzug
der Straßenverkehrsordnung (StVO)
für den Grabenstätter Herbstmarkt am Sonntag, den
20. September 2026
Die Gemeinde Grabenstätt erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO i.V.m. Art. 2 bis 4 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (GVBl S. 220, BayRS 9210-1-W), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Dezember 2024 (GVBl S. 570) und der erteilten Erlaubnis des Landratsamtes Traunstein (Geschäftszeichen: 4.362-1402.02-260121), aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende
Anordnung:
Aus Anlass des Grabenstätter Herbstmarktes werden am Sonntag, den 20.09.2026, von 06:00 – 19:00 Uhr folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:
die Tüttenseestraße (Kreisstraße TS 3) ab der Abzweigung Eichbergstraße (beim Anwesen Tüttenseestraße 4) bis zur Kreuzung Höringer Straße,
die Schloßstraße ab der Abmündung von der Tüttenseestraße (beim Rathaus) bis auf Höhe des Anwesens Schloßstr. 9 (vor der Mühlbachbrücke),
der gesamte Marktplatz wird von Norden her ab Höhe „Kaiser-Parkplatz“ (Anwesen Marktplatz 6) komplett gesperrt.
Vom Süden her wird ab dem Kriegerdenkmal gesperrt, wobei die Straße von dort in Richtung Marktplatz bis zum Anwesen „Marktplatz 1“ einseitig als Parkfläche genutzt werden kann und nach der Einfahrt in den Sepphuberweg (Anlieger Sepphuberweg frei) komplett gesperrt wird,
Die Hauptstraße ab dem Anwesen „Hauptstraße 3a“ bis zur Abzweigung in die Schloßstraße (beim Anwesen „Marktplatz 6“) wird komplett gesperrt (Anlieger bis „Marktkplatz 6“ frei)
die Ausfahrt der Poststraße in den Marktplatz,
2. Für die Hauptstraße (ab dem Anwesen Chieminger Straße 17) wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.
3. Für die Kr TS 3 (ab der Einmündung in die Straße „Am Eichbergfeld“) wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Km/h angeordnet. Zudem wird für den aus Richtung Zeiering kommenden Verkehr die zulässige Höchstgeschwindigkeit stufenweise von 70 km/h auf 50 km/h und anschließend auf 30 km/h reduziert.
4. Am Ortseingang aus Richtung Winkl kommend, am Ortseingang aus Richtung Chieming kommend und an der Umgehung von Marwang, bei der Abzweigung in die Erlstätter Straße wird ein Hinweisschild „Ortsdurchfahrt Grabenstätt gesperrt“ und eine Markttafel aufgestellt.
5. Die Umleitung erfolgt über die Erlstätter Straße – auf der TS 3 in Richtung Marwang – über die Max-Buchfellner-Straße (siehe Umleitungsplan)
6. Für den kompletten Marktplatzbereich, den Bereich der Tüttenseestraße (ab der Abzweigung in die Eichbergstraße beim Anwesen „Tüttenseestraße 4“, bis zur Abzweigung in die in die Straße nach Mühlbach) sowie die Höringer Straße wird für Sonntag, den 20.09.2026, ein absolutes Halteverbot angeordnet, das vom gemeindlichen Bauhof nach Bedarf aufgestellt und erweitert werden darf. Zur rechtzeitigen Information muss das Halteverbot bereits vier Tage vor dem Markt, also am Mittwoch, den 16.09.2026, aufgestellt werden.
Die Straßensperrungen und Umleitungen werden entsprechend beschildert. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mir deren Beseitigung. Die Beschilderung wird von dem gemeindlichen Bauhof durchgeführt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und können mit Geldbuße geahndet werden.
Grabenstätt, 10.09.2026
Gemeinde Grabenstätt
gez. Gerhard Wirnshofer
1. Bürgermeister
Die Umleitungs- und Beschilderungspläne stehen am Ende dieser Seite als pdf-Datei zum Abruf bereit.