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Bürgerversammlungen 2025

Amtliche Bekanntmachung
Aus dem Rathaus
Schloss Grabenstätt

Die Bürgerversammlungen finden am 24.11.2025 (in Grabenstätt) und am 25.11.2025 (in Erlstätt) statt.

Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. Für das Jahr 2025 finden in Grabenstätt wie gewohnt zwei Teilversammlungen statt, und zwar

  • für die Bereiche der früheren Gemeinde Oberhochstätt und Grabenstätt
    am Montag, den 24. November 2025, um 19:30 Uhr
    im Ökonomiesaal der Gemeinde Grabenstätt (Schloßstraße 17)
    und
  • für den Bereich der früheren Gemeinde Erlstätt
    am Dienstag, den 25. November 2025, um 19:30 Uhr
    im Gasthof Fliegl (Raiffeisenstraße 1, Erlstätt)

In der Bürgerversammlung können alle Gemeindeangehörigen, also sämtliche Gemeindeeinwohner, vom Rederecht Gebrauch machen. Anregungen und Fragen sollen sich dabei grundsätzlich nur auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Sie können bei den Bürgerversammlungen mündlich vorgetragen oder bis spätestens 20. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung Grabenstätt schriftlich eingereicht werden. Zu diesen Vorbringen wird der Erste Bürgermeister sodann Stellung nehmen.

Grabenstätt, den 09.10.2025
Gemeinde Grabenstätt

gez. Wirnshofer
Erster Bürgermeister