Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes
Störende Bepflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen
Bepflanzungen, die aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein ragen, sind bitte zurückzuschneiden. Überstehende Teile von Sträuchern und Hecken stellen oft teils erhebliche Beeinträchtigungen sowohl für Fußgänger wie auch für sonstige Verkehrsteilnehmer dar.
Daneben kann unter Umständen auch die ordnungsgemäße Übersichtlichkeit für den Straßenverkehr stark beeinträchtigt werden. Dadurch können vor allem an Kreuzungen und Einmündungen Gefahren für Verkehrsteilnehmer auftreten.
Um dies vermeiden zu können, bitten wir um entsprechend dringliche Prüfung der privaten Grundstücksbepflanzungen und umgehende Vornahme des ggf. notwendigen Rückschnitts.