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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 21.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
1.5 Sozial- und Standesamtwesen
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