Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Maßnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie für den Flusswasserkörper "Weiße Achen ab Mündung Bergener Bach; Bergener Bach, Kreuzgraben / Madereybach / Buchbach“
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert für diejenigen Flusswasserkörper (= größerer Gewässerabschnitt oder Zusammenfassung mehrerer kleiner Fließgewässer) Verbesserungen, die aufgrund struktureller Defizite den sogenannten „guten ökologischen Zustand“ bzw. das „gute ökologische Potential“ nicht erreichen. Die Ziele und die dazu geeigneten Maßnahmen müssen in einem sogenannten Umsetzungskonzept (UK) konkretisiert werden. Im UK des genannten Flusswasserkörpers werden die einzelnen Maßnahmenvorschläge dargestellt, welche z.B. für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und Verbesserung der Gewässerstruktur möglich wären. Bis 2027 soll eine Verbesserung des ökologischen Zustandes erreicht werden.
Wesentlicher Punkt des UK ist die Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten bzw. Betroffenen. Die Federführung zur Aufstellung des UK liegt beim Wasserwirtschaftamt Traunstein.
Planungsgebiet für das UK ist der Flusskörper "Weiße Achen ab Mündung Bergener Bach; Bergener Bach, Kreuzgraben / Madereybach / Buchbach“ in seiner gesamten Ausdehnung von etwa 18,3 km. Das UK umfasst neben ausgebauten Wildbachstrecken auch nichtstaatliche Gewässer 3. Ordnung. Betroffen sind dabei die Gemeindegebiete Siegsdorf, Bergen, Grabenstätt und Staudach-Egerndach. Bezogen auf Grabenstätt betrifft dies den Bereich der „Weiße Achen“ ab der Gemeindegrenze südlich von Fliegeneck bis zum sog. „Buchbach“ (östlich des Osterbuchberges). Unterhaltungsbeteiligt ist die Gemeinde Grabenstätt selbst bzw. gemeinsam mit der Gemeinde Staudach-Egerndach auch für bestimmte Abschnitte am „Buchbach“ und am „Madereybach“.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Habitatverbesserung und Verbesserung der Durchgängigkeit im Flusswasserkörper sind überwiegend in den bestehenden Gewässerquerschnitten bzw. innerhalb der Gewässergrundstücke vorgesehen. Ein Grunderwerb ist nicht geplant.
Das Umsetzungskonzept mit Darstellung und Erklärung der vorgesehenen strukturellen Maßnahmen ist bei der Gemeinde Grabenstätt niedergelegt. Es kann zu den allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Fachlich Fragen zum Maßnahmenprogramm beantwortet das Wasserwirtschaftsamt Traunstein (Tel. 0861/70655-0).