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Wasserschutzgebietsverordnung für den Brunnen "Eggerhauser Holz"

  • Aus dem Rathaus

Bekanntmachung der Wasserschutzgebietsverordnung vom 29.05.2024 im Amtsblatt des Landkreises Traunstein

Das Landratsamt Traunstein hat die Verordnung vom 29.05.2024 über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Grabenstätt zum Schutz des Brunnens "Eggerhauser Holz" im Amtsblatt des Landkreises Traunstein am 09.08.2024 bekannt gemacht.

Der Schutzgebietsplan im Maßstab 1:5000 ist beim Landratsamt Traunstein (Abt. Wasser- und Bodenrecht), Kernstraße 4, 83278 Traunstein und im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt, niedergelegt; er kann dort während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Der Verordnungstext und die dazugehörigen Anlagen (Lageplan und weitere Erläuterungen) können auch über das Internetangebot des Landkreises Traunstein abgerufen werden.

Externer Link: Zur Amtsblattausgabe des Landkreises Traunstein (Nr. 24/2024 vom 09.08.2024)

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