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Info zur Abfallentsorgung auf dem gemeindlichen Friedhof in Grabenstätt

  • Aus dem Rathaus

Aus generellem Anlass möchte die Gemeinde auf die geltenden Abfallbestimmungen hinweisen.

Danach dürfen im Friedhofsbereich nur kompostierbare Abfälle in den dafür vorgesehenen Container eingeworfen werden (z.B. Pflanzenreste, Blumentopferde, Blumen etc). Alle anderen Abfälle dürfen nicht auf dem Friedhof entsorgt werden.

Nichtverwertbare Abfälle, die zu Wertstoffcontainern zu bringen sind (z.B. Plastikblumentöpfe, Papier, Metalle etc.) dürfen nicht auf dem Friedhofsgelände entsorgt werden. Für solche Abfälle steht bekanntlich der gemeindliche Wertstoffhof zur Verfügung. Die Entsorgung obliegt ebenfalls dem Grabpflegenden.

Nichtverwertbare Abfälle, welche nicht verrotten und nicht in Wertstoffcontainern gebracht werden können, müssen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden.

Kränze müssen abgebunden werden, bevor deren kompostierbare Bestandteile dem Grüngutbehälter zugeführt werden können. Drähte, Kunststoffgeflechte und Schleifen sind gesondert zu entsorgen. Üblicherweise können ausgediente Kränze oder Gebinde auch an die jeweilige Gärtnerei wieder zurück gegeben werden.

Des Weiteren gehen immer wieder Beschwerden bei der Friedhofsverwaltung ein, dass der sich am Friedhof befindliche kleine Wagen, der als Transporthilfe dienen soll, als „Grüngutablage“ zweckentfremdet wird. Wir bitten die Grabpflegenden, diesen Wagen nach dem Gebrauch wieder zu entleeren und an den bereit gestellten Platz am Haupteingang des Friedhofs zurück zu bringen. Besonders für unsere älteren Mitbürger ist dieser Wagen eine wertvolle Hilfe, um die Bepflanzung und Bewässerung bei den Gräbern ausführen zu können.

Wir bitten dies zu beachten.

Vielen Dank.

 

Ihre Friedhofsverwaltung

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