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„Hinterlassenschaften“ müssen mitgenommen werden!

  • Aus dem Rathaus

Bei der Gemeindeverwaltung wurden wieder verstärkt Klagen vorgetragen, die sich auf die Verunreinigung von Straßen und Wegen sowie Privatgrundstücken beziehen, vor allem durch den Kot fremder Hunde.

Wir möchten Hundehalter deshalb wiederholt darum bitten, darauf zu achten, dass ihre Tiere ihre „Häufchen“ nicht an öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. an Gehwegen oder Straßen), auf öffentlichen Grün- oder Freiflächen und auf fremden Privatgrundstücken hinterlassen.

Sollte dies doch einmal passieren, erwarten wir von einem verantwortungsbewussten Hundebesitzer die rasche Beseitigung. Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner wegzuräumen. Laut dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz hat derjenige, der einen Weg oder eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt (z. B. durch Hundekot), die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Hinterlassenschaften das ganze Jahr über nicht gedultet. Bedenken Sie bitte, dass der Kot Ihrer Hunde in das Futter der Tiere geraten und Auslöser für Krankheiten von Mensch und Tier sein kann.

Für ein gutes Miteinander ist aber auch die Sorgfalt aller, nicht nur der Hundebesitzer, nötig! Ein gewisses Verständnis und eine gewisse Fürsorgepflicht müssen wir alle an den Tag legen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gemeinde Grabenstätt

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