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Bürgerversammlungen 2024

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Aus dem Rathaus
Foto: Hans Zimmermann Schloss Grabenstätt

Die Bürgerversammlungen finden am 25.11.2024 (in Grabenstätt) und am 26.11.2024 (in Erlstätt) statt.

Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. Für das Jahr 2024 finden in Grabenstätt wie gewohnt zwei Teilversammlungen statt, und zwar

  • für die Bereiche der früheren Gemeinde Oberhochstätt und Grabenstätt
    am Montag, den 25. November 2024, um 19:30 Uhr

    im Ökonomiesaal der Gemeinde Grabenstätt (Schloßstraße 17)
    und
  • für den Bereich der früheren Gemeinde Erlstätt
    am Dienstag, den 26. November 2024, um 19:30 Uhr

    im Gasthof Fliegl (Raiffeisenstraße 1, Erlstätt)

In der Bürgerversammlung können alle Gemeindeangehörigen, also sämtliche Gemeindeeinwohner, vom Rederecht Gebrauch machen. Anregungen und Fragen sollen sich dabei grundsätzlich nur auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Sie können bei den Bürgerversammlungen mündlich vorgetragen oder bis spätestens 21. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Grabenstätt schriftlich eingereicht werden. Zu diesen Vorbringen wird der Erste Bürgermeister sodann Stellung nehmen.

Grabenstätt, den 25.10.2024
Gemeinde Grabenstätt

gez. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

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