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Artenhilfsprogramme für Amphibien im Wald

  • Aus dem Rathaus

Kurzinformation der Bayerischen Forstverwaltung und der Bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft

Kartierarbeiten im Rahmen der Artenhilfsprogramme für Amphibien im Wald

Worum geht es bei den Artenhilfsprogrammen?

Die Europäische Union hat 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) erlassen. Damit sollen europaweit besonders bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten werden. Als bekanntester Beitrag zur Umsetzung der FFH-RL wurden sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. Sie bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 verlangt bis 2030 eine Verbesserung des Erhaltungszustandes oder -trends von mindestens 30% der Natura 2000-Schutzgüter, die sich in einem nicht günstigen Zustand befinden. Als „Pledges“ sind hierfür je Mitgliedsstaat und biogeografische Region (BGR) diejenigen Natura 2000-Schutzgüter benannt, für die Verbesserungen bis 2030 erreicht werden sollen. In Bayern sind unter den Amphibien mit Vorkommen im Wald die Pledges-Arten für die alpine BGR die Gelbbauchunke und der Springfrosch sowie für die kontinentale BGR die Gelbbauchunke gelistet.

Die Erhaltungs- und Förderprogramme für Amphibienarten im Wald sollen die Erhaltungszustände der Gelbbauchunke und des Springfrosches als Pledges-Arten der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 verbessern sowie den Erhaltungszustand des Kammmolchs erhalten oder verbessern. Sie liefern Aussagen zur aktuellen Bestandssituation bzw. Verbreitung, dem Erhaltungszustand von lokalen Populationen und konkrete Erhaltungsmaßnahmen für relevante Vorkommensbereiche im Wald. Somit tragen sie wesentlich zur Erfüllung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 bei.

Wie laufen die Kartierarbeiten ab?

Die Kartierarbeiten erfolgen von März bis August 2025 in ausgewählten Untersuchungsflächen. Diese liegen auf vermuteten Vorkommensflächen der Art außerhalb von FFH-Gebieten. Die Untersuchungsflächen wurden aufgrund von Vorkommenshinweisen aus Citizen Science Daten in potenziell geeigneten Habitaten ermittelt.

Die Kartierenden suchen die Untersuchungsflächen nach aktuellen Vorkommen der Art ab und bewerten deren Erhaltungszustand. Untersucht werden Population, Habitat und Beeinträchtigungen. Die Flächen werden dabei in keiner Weise verändert oder beschädigt, noch wird die bisherige Nutzung der Flächen durch die Kartierarbeiten eingeschränkt.
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) koordiniert die Arbeiten.

Um welches Schutzgut geht es?

In Grabenstätt kommt als Schutzgut der Kammmolch (Triturus cristatus) vor.

Was passiert mit den Kartierergebnissen?

Die erhobenen Daten werden online im Erfassungsprogramm Karla.Natur des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlicht. Von den Ergebnissen werden konkrete Erhaltungsmaßnahmen abgeleitet, die den Waldbesitzenden und -bewirtschaftenden als Handlungsempfehlung dienen sollen. Die Erfassung hat demzufolge keine direkten Auswirkungen für Waldbesitzende und -bewirtschaftende, die von einer Untersuchungsfläche betroffen sind.

Weitere Informationen und örtliche Ansprechpartner:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Bei fachlichen Rückfragen steht Ihnen die Fachstelle Waldnaturschutz des Regierungsbezirks Oberbayern oder die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF, poststelle@lwf.bayern.de) zur Verfügung.

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