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2. Breitband-Förderverfahren (Förderprozess ab 2017) - aufgehoben!

Förderverfahren des Freistaates Bayern – Breitbandrichtline (BdR) vom 10.07.2014, geändert durch Bekanntmachung vom 20. Juni 2017)

Der Freistaaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höhere Upload-Geschwindigkeiten an, als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung zur Verfügung stehen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze).

Die Gemeinde Grabenstätt will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten.

Schritt 1: Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

Die Gemeinde Grabenstätt hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Schritt 2: Markterkundung – Bekanntmachung

Die Gemeinde Grabenstätt führt eine Markterkundung im Rahmen der Breitbandrichtlinie (BbR) durch. Die Anfrage zur Markterkundung wird mit nachfolgendem Link zum Download bereitgestellt:

Schritt 3: Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Grabenstätt hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR – durchgeführt. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Schritt 4: Auswahlverfahren

Die Adressliste kann bei Bedarf  bei der Gemeinde (Breitbandpate) angefordert werden.

Achtung – Verlängerung der Abgabefrist!
Bitte reichen Sie Ihr Angebot bis zum 28.06.2018, 12.00 Uhr, ein!

Schritt 5: Auswahlverfahren – Ergebnis

Die Gemeinde Grabenstätt gibt im nachfolgenden, zum Download bereitgestellten Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewähltem Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen. Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß Breitbandrichtlinie.

Download: Bekanntmachung Auswahlentscheidung (Stand 04.12.2018)

Aufhebung des Verfahrens !

Dieses 2. Verfahren wird aufgehoben, da kein Vertragsabschluss zustande kam. Es wird ein neues Verfahren eröffnet!

Breitbandpate der Gemeinde Grabenstätt

Thomas Dürrbeck

Sachbearbeiter

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