Kurbeitrag/Kurtaxe
Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten ohne dort ihre Hauptwohnung im sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, eien Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Höhe des Kurbeitrages pro Aufenhaltstag:
Einzelpersonen 0,55 €
bei Familien
für die 1. Person 0,55 €
für die 2. Person 0,55 €
für die 3. Person und weitere 0,30 €
für Personenin Jugendlagern 0,30 €
Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.
Kinder zwischen dem 7. und vollendeten 16. Lebensjahr zahlen die Sätze der dritten Person einer Familie
