Detailansicht - Ansprechpartner der Verwaltung
Lindlacher Andreas
Telefon: 08661 9887-12
Telefax: 08661 9887-82
E-Mail: andreas.lindlacher@grabenstaett.de
Zimmer: 5, OG
Geschäftsleitung, Ortsplanung
Leitende Funktionen
- Leitung: Geschäftsleitung, Ortsplanung
Aufgaben:
- Amtsblatt der Gemeinde
- Archiv
- Außenbereichssatzungen
- Badeverbot
- Bauleitplanverfahren
- Baurecht - Erlass örtlicher Bauvorschriften
- Bebauungsplan
- Bereitstellung von Bauland
- Beseitigung von Wohnmissständen
- Bürgerantrag
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
- Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten
- Bürgerversammlungen
- Ehrungen
- Erschließung von Baugebieten
- Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen
- Feldgeschworene
- Feuerwerk, Abbrennerlaubnis
- Flächennutzungsplan
- Flurbereinigung
- Gastschulverhältnisse
- Gemeindewahlen
- gemeindliche Beauftragte (z.B. Kinderbeauftragte)
- Gemeindliche Wappen und Hoheitszeichen
- Gewerbeansiedlung
- Gewerbesteuer
- Grünordnungsplan
- Heimatpflege
- Hochwasserschutz
- Innenbereichssatzungen
- Instandsetzungsmaßnahmen, Anordnung
- Jugend-, Schul- und Sportveranstaltungen
- Jugendzentrum
- Kommunale Partnerschaften
- Kommunalrecht, allgemeine Angelegenheiten
- Konzessionsabgabe
- Ladenschluss
- Lärmschutzverordnungen
- Natur- und Umweltschutz; Verordnung über die Pflege von Grundstücken
- Obdachlosigkeit, Vermeidung
- öffentlicher Personennahverkehr; Zuschüsse
- Organisation
- Personalangelegenheiten
- Plakate, Öffentliche Anschläge
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Schutz von Sonn- und Feiertagen
- Seniorenbetreuung
- Sitzungsniederschriften
- Sitzungsvorbereitung
- Sondernutzung an Gemeindestraßen
- Stellenangebote
- Sühneversuch
- Trinkwasserqualität
- Umlegungsverfahren
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
- Verleihung gemeindlicher Gegenstände
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
- Verordnung über Hundehaltung in Bayern - Maulkorbzwang und Anleinpflicht
- Volksbegehren und Volksentscheide
- Vorschlagslisten für Schöffen; Aufstellung
- Wasser- und Eisgefahr (Art 66 BayWG); Abwendung von
- Wirtschaftsförderung
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