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Gemeinde Grabenstätt, Chiemsee / Chiemgau  |  E-Mail: gemeinde@grabenstaett.de  |  Online: http://www.grabenstaett.de

Steuertermine 2013 - Übersicht

zum Ausdrucken und Aufhängen

 

 

Art der Steuer

 

Zahlungs-modus

Termine im Jahr 2013

Grundsteuer

Vierteljährlich

15.02.

15.05.

 

15.08.

15.11.

 

Grundsteuer

(wenn der Jahresbetrag 30,-- € nicht übersteigt)

 

Halbjährlich

15.02.

 

 

15.08.

 

 Auf Antrag kann die jährliche Grundsteuer zum 01.07. fällig werden.

Gewerbesteuer

Vorauszahlungen

Vierteljährlich

15.02.

15.05.

 

15.08.

15.11.

 

Hundesteuer

 

Jährlich

15.02.

 

 

 

 

 

Kanalgebühren

Vorauszahlungen

 

 

15.02.

 

 

 

15.11.

 

Wassergebühren des WBV Marwang

Vorauszahlungen

 

 

15.02.

 

 

 

15.11.

 

Zweitwohnungsteuer

 

Jährlich

 

 

01.07.

 

 

Pauschaler Kurbeitrag

Jährlich

 

 

01.07.

 

 

  

Konkrete Fälligkeiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Steuerbescheiden und Gebührenabrechnungen.

 

Bankverbindungen der Gemeindeverwaltung Grabenstätt

  • Kreissparkasse Traunstein

Kto.-Nr. 859 595, BLZ 710 520 50

 

  • VR-Bank Oberbayern Südost eG

Kto.-Nr. 8 100 209, BLZ 710 900 00

 

  • Postbank München

Kto.-Nr. 3205 44-804, BLZ 700 100 80

 

  

Durch die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren können Sie keinen Zahlungstermin mehr übersehen. Die Gemeindeverwaltung bucht die Steuern und Gebühren bequem zum Fälligkeitstag von Ihrem Bankkonto ab.

 

Formblatt gleich telefonisch anfordern unter 08661/ 9887-16

 

oder

 

unter www.grabenstaett.de, Verwaltung, Formulare, Kassenvordrucke

 

oder

 

abholen im Rathaus, Zimmer 9, I. Stock.

 

 

 

Wir ersuchen die Zahlungspflichtigen, die fälligen Beträge, soweit noch nicht bezahlt bzw. keine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt ist, auf eines der bekannten Konten der Gemeinde Grabenstätt zu überweisen oder bei der Gemeindekasse bar einzuzahlen.

 

Abbuchungen werden wie bisher vorgenommen.

 

Bitte geben Sie bei sämtlichen Zahlungen unbedingt Ihre Personenkonto-Nummer (PK-Nr.) an, diese ist auf den jeweiligen Bescheiden ersichtlich!

 

Nach Fristablauf ergehen für die offenen Posten gebührenpflichtige Mahnungen.

 

 

 

 

 

 

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